Bis Ende August hat das Grenzwachtkorps 29'970 rechtswidrige Einreisen gezählt. Allein im Monat August waren es 7640. In 5312 Fällen wurden die aufgegriffenen Personen an den Grenzen abgewiesen.
Allein im Tessin wurden im August 4617 Mal Menschen weggewiesen. Seit Anfang Jahr haben Schweizer Grenzwächterinnen und Grenzwächter in 13'626 Wegweisungen ausgesprochen. Dies geht aus Zahlen hervor, die das Grenzwachtkorps am Montag veröffentlicht hat. Dabei handelt es sich um Fälle und nicht um Personen, denn wiederholt versuchen Migranten, die Grenzen nach einer Wegweisung erneut zu queren.
Deutlich mehr als in der Vorjahresperiode
Im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres wiesen Schweizer Grenzer einen Bruchteil von Fällen zurück – lediglich 4070. Es wurden aber auch weniger Menschen angehalten, die rechtswidrig in die Schweiz eingereist waren: Zwischen Januar und August 2015 waren das 16'352 Mal der Fall (im Vergleich zu 29'970 im laufenden Jahr).
Die meisten der im Verlauf des Jahres 2016 aufgegriffenen Menschen stammen aus Eritrea, gefolgt von Gambia, Äthiopien, Nigeria und Somalia.
Die Schweiz als Transitland
In diesem Jahr versuchten besonders viele Menschen, an der Südgrenze in die Schweiz einzureisen: Mit insgesamt 19'959 Fällen bis Ende August ist erneut die Region IV des Grenzwachtkorps, das Tessin, der Ausreisser in der Statistik. Der Südkanton verzeichnet seit März die grösste Anzahl rechtswidrig eingereister Personen.
Ihr Ziel ist meistens Deutschland oder Skandinavien. Die Schweiz liegt auf ihrem Weg. Über die Frage, für wie viele die Schweiz nur ein Transitland ist, geben die Zahlen des Grenzwachtkorps keine Auskunft.
Meist in den Zügen aufgegriffen
Auffallend ist, wie viele Menschen die Grenzwächter in diesem Jahr in Zügen aufgriffen: 25'600 Mal wurden Migranten in der Bahn aufgegriffen. Nur ein geringer Teil kam auf der Strasse (3785) und noch weniger per Flugzeug (569). 16 Menschen versuchten, einen Weg in die Schweiz via Boot zu finden.
Diejenigen, die in der Schweiz um Asyl bitten, werden an die Empfangszentren des Bundes verwiesen. Dort wird dann in einem Asylverfahren geprüft, wer gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention ein politischer Flüchtling ist. Nur politische Flüchtlinge erhalten auch Asyl.
Geprüft wird aber auch, ob jemand nicht schon in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt hat. Ein solcher Flüchtling wird als Dublin-Fall an das Erst-Antragsland abgeschoben.