Das Bundegericht hat die Beschwerde eines Drogenhändlers teilweise gutgeheissen, der während 136 Hafttagen in Champ-Dollon weniger als vier Quadratmeter für sich beanspruchen konnte. Die erste Nacht verbrachte der Verurteilte im April 2014 sogar mit zwei weiteren Inhaftierten in einer nur rund zehn Quadratmeter grossen Zelle.
Das widerspreche der Menschenrechtskonvention. Sie verbietet Folter sowie unmenschliche und erniedrigende Behandlung.
Eine mildere Strafe verlangt
Der Beschwerdefüher war zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Nun wird der Fall an die Genfer Justiz zurückgewiesen. Sie muss über die Konsequenzen entscheiden, die der Verstoss gegen die Menschenrechte des Inhaftierten hat.
In seiner Beschwerde bestritt der Inhaftierte eine besondere Schwere seiner Taten und beantragte eine Reduktion der Strafe von vier auf drei Jahre. Zudem stellte er den Antrag, das Strafmass wegen der ungenügenden Haftbedingungen um fünfeinhalb Monate zu senken.
Wieder Kritik an Champ-Dollon
Die Lausanner Richter rügen die Haftbedingungen in Champ-Dollon nicht zum ersten Mal: Bereits vergangenen November hatten sie die Beschwerden von zwei Gefangenen gutgeheissen, weil diesen jeweils weniger als vier Quadratmeter Fläche zur Verfügung standen.
Um das Platzproblem zu lösen, hat Genf den Bau von weiterem Gefängnisraum bereits beschlossen.