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Präventiv-Haft für Dschihad-Verdächtige gefordert
Aus 10 vor 10 vom 22.12.2016.
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Beschwerde abgewiesen IS-Unterstützer wird ausgewiesen – und darf bleiben

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Verurteilter IS-Unterstützer stellt laut dem EJPD auch nach Verbüssung seiner Haftstrafe eine Gefahr für die Schweiz dar. Der Ausweisungsentscheid wurde daher bestätigt.
  • Eine Ausschaffung ist aufgrund der Sicherheitslage im Irak derzeit aber rechtlich nicht möglich.
  • Eine Gesetzeslücke verhindert zudem, den Mann trotz des Gefährdungspotentials wieder zu inhaftieren.

Die Beschwerde eines irakischen IS-Unterstützers gegen seine Ausweisung ist abgewiesen worden. Laut dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) stellt er weiterhin eine Gefahr für die Schweiz dar. Trotzdem befindet sich der derzeit im Kanton Aargau wohnhafte Mann auf freiem Fuss und kann nicht ausgeschafft werden.

Vorzeitige Entlassung wegen guter Führung

Im März dieses Jahres war der 32-jährige Iraker vom Bundesstrafgericht wegen Unterstützung des IS zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt worden. Der Mann, der der sogenannten Schaffhauser IS-Zelle angehörte, hatte einen Grossteil der Strafe bereits in U-Haft abgesessen und wurde im Juli wegen guter Führung entlassen. Es gebe keine Anzeichen, dass er neue Straftaten begehen werde, argumentierte das Bundesstrafgericht.

Anders beurteilte seine Gefährlichkeit derweil das Bundesamt für Polizei (Fedpol). Gestützt auf Informationen des Nachrichtendienstes beschied es: Der Mann gefährde die innere und äussere Sicherheit der Schweiz. Es erliess eine Ausweiseverfügung sowie ein Einreiseverbot, wogegen der IS-Unterstützer Beschwerde einlegte. Diese lehnte das Justiz- und Polizeidepartement heute ab.

Gesetze verhindern Ausschaffung

Dennoch bleibt der Mann vorerst in der Schweiz. Er kann erst ausgeschafft werden, wenn die Schweiz die Garantie hat, dass ihm im Irak keine Folter oder andere Form unmenschlicher Behandlung drohen. Dies hat die Schweiz im Rahmen der völkerrechtlichen Verpflichtungen zu gewährleisten. Der Iraker macht geltend, dass ihm in seiner Heimat die Todesstrafe drohe.

Und trotz seiner Gefährlichkeit kann der Iraker auch nicht in Ausschaffungshaft gewissermassen verwahrt werden, sondern bleibt in Freiheit. Für eine Inhaftierung nach Verbüssung der Strafe fehlt laut Bundesgericht die rechtliche Grundlage.

Präventivhaft für «Gefährder»?

Eine Arbeitsgruppe der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren-Konferenz (KKJPD) sieht darin eine Gesetzeslücke. Deshalb verfolgen die Kantone nun die Schaffung eines neuen Terror-Artikels mit Strafen von bis zu 20 Jahren Freiheitsentzug.

KKJPD-Präsident Hans-Jürg Käser fordert gegenüber «10vor10» zudem die Möglichkeit einer Präventivhaft für Terrorverdächtige.

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