Grund für den Rückgang der Urteile gegen Jugendliche ist die Abnahme der Verstösse gegen das Strafgesetzbuch. So gingen beispielsweise die Verurteilungen bei Diebstahl um 12 Prozent zurück. Das geht aus der Strafurteilsstatistik hervor, die das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlicht hat.
Alle anderen Delikte nahmen zu. Dazu gehören Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz (+5 Prozent), gegen das Ausländergesetz (+39), sowie wegen Betäubungsmittelhandels (+15) und wegen Betäubungsmittelkonsums (+4).
Reinungsarbeiten oder Kurse als Strafen
42 Prozent der Jugendlichen wurden wegen Drogenkonsums verurteilt, 31 Prozent wegen eines Vermögensdelikts. Sie erhielten deshalb in fast der Hälfte der Fälle (44 Prozent) lediglich Reinigungsarbeiten oder die Teilnahme an Kursen aufgebrummt. 26 Prozent der straffälligen Jugendlichen wurden mit einem Verweis bestraft, 20 Prozent mit einer Geldbusse.
7 Prozent der verurteilten Jugendlichen erhielten eine Freiheitsstrafe. 62 Prozent dieser Strafen wurden auf Bewährung ausgesetzt. Die unbedingten Freiheitsentzüge gingen im Vergleich zum Vorjahr um 17 Prozent zurück.
Erwachsene als Verkehrssünder
Bei den Erwachsenen gab es im vergangenen Jahr 108'500 Verurteilungen, über die Hälfte wegen Vergehens gegen das Strassenverkehrsgesetz: 57'600 Personen erhielten deshalb einen Eintrag ins Strafregister. 35'000 verstiessen gegen das Strafgesetzbuch, davon waren fast die Hälfte Vermögensstraftaten.
Letztere gingen aber um 11 Prozent zurück, gleich wie Gewaltstraftaten (-9 Prozent), Sexualstraftaten (-12), Fahren in fahrunfähigem Zustand (-5) und Autodiebstahl (-7). Auch bei den Verstössen gegen das Ausländergesetz wie illegale Einreise oder illegalem Aufenthalt in der Schweiz gab es einen Rückgang von 1 Prozent.
Höchststand beim Drogenhandel
Nur die Urteile wegen Drogenhandels nahmen um 4 Prozent zu: So wurden im letzten Jahr 7000 Erwachsene wegen solcher Straftaten verurteilt. Dies bedeutet einen Höchststand seit der ersten Strafurteilsstatistik im Jahr 1984. Insgesamt wurden 2015 aber 3 Prozent weniger Erwachsene verurteilt, als noch vor einem Jahr.
71 Prozent der straffällig gewordenen Erwachsenen kamen mit einer bedingten Geldstrafe davon, 14 Prozent mit einer unbedingten. 8 Prozent der Verurteilten erhielten eine unbedingte Freiheitsstrafe. Bedingte Gefängnisstrafen gab es nur noch in 2 Prozent der Urteile.
Strafrechtsrevision fruchtet
Das Ziel der Revision des Strafrechts im Jahr 2007 sei es gewesen, kurze Freiheitsstrafen durch Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit zu ersetzen, schreibt das BFS. In der Folge seien die bedingten Gefängnisstrafen von unter einem Monat um fast 100 Prozent zurückgegangen, die unbedingten um 77 Prozent.
Weniger Auswirkungen habe die Revision auf die Freiheitsstrafen zwischen einem und sechs Monaten Dauer gehabt. So seien die bedingten Gefängnisstrafen nur um 32 Prozent, und die unbedingten um 17 Prozent zurückgegangen. Einen massgeblichen Grund dafür sieht das BFS darin, dass 80 Prozent der Personen mit diesem Strafmass Ausländer sind. Das erschwere den Vollzug einer Geldstrafe oder von gemeinnütziger Arbeit.