«Kriminelle Ausländer ausschaffen»: Dieses Schlagwort steht für die Ausschaffungs-Initiative, die vor vier Jahren angenommen wurde. Die Umsetzung ist allerdings nicht ganz einfach. Deshalb doppelte die SVP mit der sogenannten Umsetzungs-Initiative nach. Sie verlangt, dass Ausländer bei verschiedenen Delikten - vom Sozialhilfemissbrauch bis zum Mord - zwingend und ohne den Einzelfall zu prüfen ausgeschafft werden müssen.
Zwischen Bundesrat und Nationalrat
Im Nationalrat gaben die bürgerlichen Mitte-Parteien FDP und CVP dem Druck der SVP nach und übernahmen die harte Linie weitgehend. Dem Bundesrat aber ging sie viel zu weit. Jetzt versucht die Staatspolitische Kommission des Ständerats einen Kompromiss.
Sie schlägt vor, Ausländer nur dann automatisch auszuschaffen, wenn sie wegen Gewalt- oder Sexualstraftaten verurteilt werden, bei denen Höchststrafen von mehr als drei Jahren möglich sind. Zu Ausschaffungen soll es auch ab einem gewissen Ausmass von Drogenhandel, Einbruch und Sozialhilfemissbrauch kommen.
In Ausnahmefällen verzichten
Anders als der Nationalrat wollen die Ständeräte aber eine Härtefallklausel einführen, wonach die Richter ausnahmsweise auf eine Ausschaffung verzichten können, wenn der Betroffene dadurch in eine schwierige persönliche Situation gerät. Es sei vorgesehen, «dass in ganz grossen Ausnahmefällen der Richter die Möglichkeit hat, diese Härtefallklausel anzuwenden», sagt Verena Diener, die Präsidentin der Staatspolitischen Kommission des Ständerats.
Auch soll die besondere Situation von Ausländern, die in der Schweiz geboren wurden, berücksichtigt werden. Trotz dieser Einschränkungen: Rechtsstaatlich bleiben automatische Ausschaffungen heikel.
SVP droht mit Durchsetzungs-Initiative
Der SVP hingegen geht die Härtefallklausel zu weit. Damit unterlaufe man die konsequente Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative. Falls sich der Vorschlag der Ständeratskommission im Parlament durchsetze, werde die SVP auf jeden Fall an ihrer Durchsetzungs-Initiative festhalten, liess sie verlauten.