Der Bundesrat hatte die Regeln lockern wollen: Er wollte auch Steueramtshilfe leisten mit gestohlenen Daten. Doch das stiess in der Vernehmlassung auf grossen Widerstand. Deshalb verzichte der Bundesrat nun auf die vorgesehene Bestimmung, schreibt das Finanzdepartement.
Ein solches Amtshilfegesuch, gestützt auf gestohlene Daten, kam vor wenigen Monaten aus Indien: Indien hatte aus dem Diebstahl bei der Bank HSBC in Genf Daten aus Frankreich erhalten und verlangte Unterstützung aus der Schweiz, um mutmasslichen Steuersündern auf die Schliche zu kommen. Und SRF-Korrespondent Philipp Burkhardt ergänzt: «Indien hat mehrere solcher Amtshilfegesuche gestellt. Hinter vorgehaltener Hand spricht man sogar von hunderten.»
Entscheid gefährdet Freihandelsabkommen
Die Situation sei noch zusätzlich delikat, sagt Burkhardt: «Die Schweiz verhandelt im Moment über ein Freihandelsabkommen mit Indien.» Der Entscheid des Bundesrats sei in dieser heissen Phase sicher nicht förderlich.
Die Schweiz trat auf die Amtshilfegesuche von Indien nicht ein. So sieht es das aktuelle Gesetz auch vor. Indien ebenso wie andere Staaten – zum Beispiel die Niederlande oder Spanien – kritisierten die Schweiz für diese restriktive Praxis.
Gefahr einer schwarzen Liste
Ändere sich dies nicht, müsse die Schweiz mit einer schlechten Benotung durch die Prüforganisation Global Forum rechnen, hatte der Bundesrat gewarnt. Dies wäre sehr negativ für das Schweizer Image. Zudem bestehe das Risiko, dass Sanktionen ergriffen würden – zum Beispiel die Aufnahme der Schweiz auf eine schwarze Liste.
«Das Hin und Her des Bundesrats ist eine Stop-and-Go-Politik», sagt der SRF-Korrespondent. Der Bundesrat sei zwischen Hammer und Amboss: Auf der einen Seite stehe er unter internationalem Druck wegen der internationalen Standards. Auf der anderen Seite steht das Parlament, das sich nicht unter Druck setzen lassen will.
«So testet der Bundesrat im Halbjahresrhythmus, wie weit er innenpolitisch gehen kann, um international nicht unter die Räder zu kommen.» Die Tendenz sei aber klar: «Das Bankgeheimnis bekommt zunehmend Löcher. Der Trend geht eindeutig Richtung Transparenz», sagt Burkhardt.
Eine weitere wichtige Änderung der Vorlage: Steuersünder sollen nicht mehr in jedem Fall vorgängig informiert werden, wenn Daten über sie übermittelt werden.
Nachträgliche Information als Ausnahme
Der Bundesrat präzisierte jedoch nach der Vernehmlassung, dass nur in Ausnahmefällen eine nachträgliche Information erfolgen kann. Ausserdem muss der ersuchende Staat sein Gesuch begründen. Er muss beispielsweise geltend machen, dass eine vorgängige Information des Betroffenen die Untersuchung gefährden würde.
Bisher sah das Steueramtshilfegesetz vor, dass die Betroffenen immer vor der Übermittlung der Daten informiert werden mussten. Mit der Änderung werde die Schweiz den internationalen Standard erfüllen, schreibt das Finanzdepartement.
Über den Vorschlag des Bundesrats entscheidet nun das Parlament.