Eine Untersuchung des Bundesamtes für Veterinärwesen förderte den Missstand vor fünf Jahren ans Licht: Sechs Prozent der Schlachtkühe waren mindestens im fünften Monat trächtig. Schweizweit sind das etwa 15‘000 Kühe pro Jahr.
Die Tierschützer wurden hellhörig. Sie äusserten ethische Bedenken und warnten davor, dass die Kälbchen unter diesen Umständen qualvoll verbluten könnten.
Eine breit aufgestellte Arbeitsgruppe aus Viehhändlern, Bauern, Schlachthof-Vertretern, der Fleischbranche, aber auch des Tierschutzes und des Bundes hat sich nun unter der Leitung der Branchenorganisation «Proviande» auf eine Regelung geeinigt, wie es in einer Medienmitteilung von «Proviande» heisst.
Mit folgenden Massnahmen soll der Missstand behoben werden
- Bevor ein Rind oder eine Kuh in den Schlachthof verladen wird, muss der Bauer auf einem separaten Formular zwingend deklarieren, ob ein Tier trächtig ist.
- Trächtige Tiere werden nicht geschlachtet. Ausser es handelt sich um eine Notschlachtung, zum Beispiel bei einer unheilbaren Krankheit oder nach einem Unfall.
- Die neue Regelung gilt für alle Rinder ab dem Alter von 18 Monaten und bei Kühen ab fünf Monaten nach dem letzten Abkalbdatum.
- Ist der Landwirt sich nicht sicher, ob eine Kuh oder ein Rind trächtig ist oder nicht, muss er einen Tierarzt rufen, der das Tier untersucht.
- Die Schlachtbetriebe müssen in Zukunft Schlachtungen von trächtigen Tieren dokumentieren und den Lieferanten oder Tierhalter darüber informieren.
Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Februar.
«Das hat es noch nie gegeben»
Peter Schneider von «Proviande» zeigt sich erleichtert, dass sich die Branche für eine Lösung zusammenraufen konnte: «Das hat es noch nie gegeben. Auch in anderen Ländern nicht, die dieses Problem ebenfalls kennen», erklärt Schneider gegenüber «Espresso».
Auch beim Bauernverband zeigt man sich auf Anfrage zufrieden mit der Lösung. In einem ersten Schritt sollen Bauern und Viehhändler auf die Problematik sensibilisiert und auf die neuen Regeln hingewiesen werden. Schlachthöfe sollen Fälle von trächtigen Kühen protokollieren und die Halter darüber in Kenntnis setzen. Von Bussen oder anderen Sanktionen will man in der ersten Phase noch absehen.
Warum diese brancheninterne Regelung und kein Gesetz, welches das Schlachten von trächtigen Kühen verbietet? Man habe sich bewusst dagegen entschieden, sagt Peter Schneider: Es würde noch lange dauern, bis ein Gesetz geschaffen sei, und zweitens sei es umständlicher, ein Gesetz durchzusetzen.
Tierschutz: Zufrieden, aber wachsam
Auch beim Schweizerischen Tierschutz zeigt man sich zufrieden mit der gefundenen Lösung. Man habe aber ein spezielles Auge darauf, ob sie auch um- und durchgesetzt werde, erklärt Tierschutz-Kontrolleur Cesare Sciarra gegenüber «Espresso».