Prämienverbilligungen bezahlen der Bund und die Kantone an jene, die Mühe haben, die Krankenkassenprämie zu bezahlen. Zumeist sind davon Familien und Pensionäre betroffen. Doch die Statistik zeigt: Immer weniger Personen erhalten Verbilligungen. Und auch jene, die Verbilligungen erhalten, zahlen heute mehr. Denn die Krankenkassenprämie ist stärker gewachsen als die Verbilligung.
Der Bund überweist pro Einwohner einen fixen Betrag für die Prämienverbilligung an die Kantone. Diese können daraufhin selbst entscheiden, wie viel Geld sie noch dazugeben und wie sie die Verbilligungen genau verteilen.
Dabei gibt es grosse Unterschiede. Eine relevante Zahl ist der «Anteil des verfügbaren Einkommens». Er sagt aus, wie viel Geld eine Familie mit zwei Kindern für die Krankenkasse noch bezahlt, wenn man die Prämienverbilligung abzieht.
Der Rotstift
Für 2016 rechnen 18 Kantone mit roten Zahlen, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen. Die Prämienverbilligungen sind ein Budgetposten, bei dem die Kantone einen relativ grossen Gestaltungsfreiraum haben. Dementsprechend oft setzen sie deshalb genau hier den Rotstift an. So geschehen in:
- Aargau, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen: 8 Millionen Franken weniger
- St.Gallen: 6.5 Millionen Franken weniger
- Basel-Land, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen: 8.4 Millionen Franken weniger
- Wallis: 12 Millionen weniger
- Bern: 20 Millionen weniger
- Thurgau, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen: 10 Millionen Franken weniger
- Luzern, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen: 1,2 Millionen Franken weniger
Der Bund bezahlt immer mehr
Insgesamt bezahlen Bund und Kantone rund 4 Milliarden Franken an Verbilligungen aus. Während der Anteil der Kantone sinkt, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen, steigt der des Bundes. Letzerer besitzt im Vergleich zu den Kantonen keinerlei Spielraum.
Gemäss Gesetz, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen ist er verpflichtet, 7.5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflege-versicherung als Prämienverbilligungen an die Kantone zu bezahlen. Steigen die Krankenkassenprämien, steigt der Bundesbeitrag.
Dieses zunehmende Ungleichgewicht ist der Linken ein Dorn im Auge. Sie hat in verschiedenen Kantonen Initiativen zur Erhöhung der Verbilligungen eingereicht und Referenden gegen Senkungen gesammelt. SP-Gesundheitspolitiker Jean-François Steiert hat zusammen mit seiner Fraktion im Nationalrat einen Vorstoss eingereicht, der die Kantone in ihren Freiheiten beschränken möchte.
Wir haben hier die Grenzen des Föderalismus überschritten.
Stefan Leutwyler, stellvertretender Zentralsekretär der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz ist skeptisch. Die Kantone könnten aktuell ihre Verbilligungen mit anderen Sozialsicherungs-Systemen abstimmen, zum Beispiel mit den Ergänzungsleistungen. Auch das Bundesamt für Gesundheit sieht aktuell keinen Handlungsbedarf: Diesen Gestaltungsfreiraum habe man den Kantonen 2008 bei der Einführung des neuen Nationalen Finanzausgleichs eingeräumt. Es sei verfrüht, jetzt das System wieder ändern zu wollen.
Volksabstimmungen
Gleichzeitig kristallisiert sich heraus: Wann immer die Bevölkerung bei der Kürzung mitreden durfte, hat sie diese abgelehnt. So geschehen in:
- Bern am 28. Februar 2016 mit 54,4% der Stimmen
- Solothurn am 8. März 2015 mit 52,9% der Stimmen
- Tessin, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen am 18. Mai 2014 mit 52,7% der Stimmen
- Schaffhausen am 12. April 2015, damals als Teil eines grösseren Sparpakets
Der Kanton Schaffhausen ist es auch, der diesen Sonntag erneut über Kürzungen bei den Prämienverbilligungen abgestimmt hat – diese aber klar ablehnte. Die Bevölkerung nahm 2012 eine Initiative der SP für höhere Verbilligungen an.
Jetzt sieht sich der Kanton mit steigenden Ausgaben konfrontiert und wollte diese deshalb teilweise rückgängig machen. Doch Schaffhausen hat den Trend der abgelehnten Kürzungen fortgeführt.