Aufgrund der sinkenden Zahl der Neuansteckungen schlägt der Bundesrat eine vorsichtige und schrittweise Lockerung der Corona-Massnahmen vor. In einem ersten Schritt will die Landesregierung Aktivitäten mit geringem Infektionsrisiko wieder zulassen. Definitiv entscheiden will sie in einer Woche, nach der Konsultation der Kantone.
Für einen ersten Öffnungsschritt am 1. März sind folgende Lockerungen vorgesehen:
- Alle Läden sollen wieder öffnen können. Die Anzahl der Kunden muss jedoch beschränkt werden.
- Im Freien sollen private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein.
- Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken sollen wieder öffnen können. Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich sollen wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, botanische Gärten und Erlebnisparks. An allen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsgrenzen.
- Outdoor-Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze sollen wieder öffnen können. Es gelten neben Kapazitätsbeschränkungen Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen; Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt.
Bei günstiger epidemiologischer Entwicklung und höherer Durchimpfungsrate sollen jeweils per Anfang Monat weitere Lockerungen in Kraft treten, «um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum zu geben».
Zweiter Schritt vor Ostern: Am 1. April, kurz vor Ostern, soll laut dem Bundesrat ein zweiter Öffnungsschritt folgen – «bei günstiger Entwicklung und höherer Durchimpfungsrate». Vorgesehen wäre zum Beispiel, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen.
Lockerungen von epidemiologischer Lage anhängig: Es wird weiterhin kein Ampelsystem, also keinen Automatismus geben. Der Bundesrat hat aber kommuniziert, von welchen Richtwerten er weitere Lockerungsschritte abhängig macht: Die Positivitätsrate soll unter 5 Prozent, die Auslastung der Intensivpflegeplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 24. März nicht höher sein, als bei der Öffnung am 1. März.
Einreiseregeln für Kinder angepasst: Kinder unter 12 Jahren sind ab sofort von der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Zudem müssen Personen, die sich aus geschäftlichen Gründen nur kurz in der Schweiz aufhalten, wie zum Beispiel Lastwagenfahrende, kein Einreiseformular ausfüllen. Neben PCR-Tests sind neu auch Antigenschnelltest als Testnachweis für die Einreise zugelassen.