Zum Inhalt springen
Video
Coronavirus: Der Bund nimmt das Heft wieder in die Hand
Aus Tagesschau vom 18.10.2020.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 45 Sekunden.

Mehr Masken, weniger Menschen Das schreibt der Bundesrat neu vor

Wegen steigender Corona-Fallzahlen ergreift der Bund schweizweit gültige Massnahmen. Diese gelten ab morgen Montag, 19. Oktober, und gehen mit einer Anpassung der «Covid-19-Verordnung besondere Lage» einher.

  • In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden.
  • Eine Maskenpflicht gilt für über 12-Jährige auch in allen Bahnhöfen, an Flughäfen, an Bus- und Tramhaltestellen.
  • Spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen sind im öffentlichen Raum künftig verboten.
  • An privaten Veranstaltungen mit über 15 Personen darf nur noch sitzend konsumiert werden. Wer nicht sitzt, muss eine Maske tragen. Alle Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlegen.
  • In Restaurants, Bars und Clubs darf nur noch sitzend konsumiert werden.
  • Homeoffice wird offiziell empfohlen.
Video
Simonetta Sommaruga: «Jeder Tag zählt jetzt»
Aus News-Clip vom 18.10.2020.
abspielen. Laufzeit 44 Sekunden.

Die Landesregierung, vertreten durch Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und Gesundheitsminister Alain Berset, erklärt, warum die Massnahmen unverzüglich ergriffen werden müssten. Die Ansteckungen nähmen rasant zu, die Ausbreitung erfolge exponentiell.

Anders als bis vor Kurzen sind jetzt alle Kantone und alle Altersklassen betroffen, wegen dem starken Anstieg brauchen auch wieder mehr Menschen Hilfe, die Spitaleinweisungen steigen.
Autor: Simonetta SommarugaBundespräsidentin

Masken in Geschäften, Bars und Kirchen Pflicht

Neu gilt schweizweit eine Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Dazu zählen Geschäfte, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Bibliotheken, Kinos, Theater, Konzertlokale, Hotels (mit Ausnahme von Gästezimmern), Restaurants, Bars, Discos, Arztpraxen, Spitäler, Kirchen und religiöse Einrichtungen.

Auch in all jenen Teilen der öffentlichen Verwaltung, die einer Kundschaft zugänglich sind, muss eine Maske getragen werden.

Regeln für private Veranstaltungen

Weil sich viele Personen bei Treffen im Familien- und Freundeskreis ansteckten, rät der Bundesrat, diese Veranstaltungen möglichst zu meiden. Wenn sich privat mehr als 15 Personen treffen, gilt – ausser im Sitzen – eine Maskentragpflicht. Essen und trinken darf nur noch, wer an seinem Platz sitzt. Ausserdem müssen die Kontaktdaten erhoben werden.

Ohne Maske unterwegs: Bussen bis 10'000 Franken möglich

Box aufklappenBox zuklappen

Verstösse gegen die Maskenpflicht können – gestützt auf das Epidemiengesetz – mit Busse bis 10'000 Franken bestraft werden. Auch fahrlässige Verstösse sind strafbar und können mit Busse bis 5000 Franken geahndet werden. Die Strafverfolgung ist laut Bundesbehörden Sache der Kantone.

Ein Ladenbesitzer kann selber entscheiden, ob er Anzeige erstatten will, wenn jemand keine Maske trägt. Die Polizei hat eine Anzeigepflicht, wenn sie mutmassliche Verstösse gegen die Maskentragpflicht feststellt.

Michael Gerber vom Rechtsdienst des Bundesamts für Gesundheit (BAG) führte weiter aus: «Es stellt sich die Frage, ob jeder Verstoss bestraft werden muss.» Wie immer gelte das Verhältnismässigkeitsprinzip im Strafrecht.

Private Veranstaltungen ab hundert Personen müssen über ein Schutzkonzept verfügen und dürfen nur in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden.

Nicht mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum

Neue Regeln gelten auch für Versammlungen im öffentlichen Raum. Auf öffentlichen Plätzen, Spazierwegen und in Parkanlagen sind Versammlungen von mehr als 15 Personen nun verboten.

Politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen und Demonstrationen sind mit einem Schutzkonzept weiterhin erlaubt.

Neue Regeln im Restaurant, Homeoffice empfohlen

Unabhängig davon, ob drinnen oder draussen, darf in der Gastronomie der Gast die Maske nur noch abnehmen, wenn er sitzt. Die Konsumation muss sitzend erfolgen.

Wir schliessen keine Einrichtungen, wir schliessen keine Restaurants, wir schliessen keine Firmen.
Autor: Alain BersetGesundheitsminister

Der Bundesrat hat zudem die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» mit einem Absatz zum Homeoffice ergänzt. Arbeitgeber sind damit verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu beachten.

Überlastung der Spitäler verhindern

Ziel der Massnahmen sei es, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern, so Gesundheitsminister Berset. Ausserdem solle der Anstieg der Fallzahlen so weit gebremst werden, dass die Kantone das Contact Tracing konsequent und umfassend sicherstellen können.

Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden sich die Fallzahlen regelmässig verdoppeln.
Autor: Alain BersetGesundheitsminister

Bundespräsidentin Sommaruga betont schliesslich, dass der Bundesrat die Regelungen ergreife, um in einer «ernsten Lage» Fragen nach den Kompetenzen aus dem Weg zu räumen. Bund und Kantone müssten nun zusammenhalten, «damit das Gstürm mit der Frage, wer was macht, aufhört».

SRF 4 News, 18.10.2020, 15 Uhr ; 

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel