Das Waadtländer Kantonsgericht hat die Höchststrafe für den Mörder von Marie bestätigt. Es verurteilte den Wiederholungstäter zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und verhängte eine lebenslängliche Verwahrung.
Der Angeklagte war bei der Urteilseröffnung vor dem Kantonsgericht nicht anwesend. Sie habe eine Stunde vorher einen Anruf vom Gefängnis erhalten, dass er nicht kommen werde, sagte die Gerichtspräsidentin zu Beginn der Urteilseröffnung in Lausanne.
Weiterhin «hohe Gefahr»
Darin betonte sie die sehr hohe Gefahr für eine Wiederholungstat beim 40-jährigen Angeklagten. Nach Angaben der psychiatrischen Gutachter weise dieser eine schwere dissoziale Störung auf, so dass er dauerhaft nicht therapierbar sei.
Die Verteidigung hatte im Berufungsprozess vergeblich eine Aufhebung der lebenslänglichen Verwahrung sowie eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung anstatt wegen Mordes gefordert. Die Staatsanwaltschaft hingegen verlangte eine Bestätigung des Schuldspruches des erstinstanzlichen Regionalgerichts von Ende März.
Die Tat
Der Angeklagte wurde erneut wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er hatte am 13. Mai 2013 die 19-jährige Marie in Payerne (VD) in ein Auto gezerrt und entführt. Eine Nacht später hat er sie in einem Wald bei Châtonnaye FR erdrosselt. Der Mann verbüsste zum Zeitpunkt der Tat eine Reststrafe in Hausarrest.
Die erste Strafe erhielt er, weil er 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und danach erschossen hat. Dafür wurde er im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.