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Schweiz Nach dem Urteil ist vor der Abstimmung

Das Bundesgericht weist die Kantone in die Schranken. Es hat zwei Grundsatzfragen zum Zweitwohnungsartikel geklärt. Damit ist die Thematik aber längst nicht vom Tisch – und eine weitere Volksabstimmung sehr wahrscheinlich.

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Stichtag für Zweitwohnungen ist der Abstimmungstag
aus SRF 4 News aktuell vom 22.05.2013. Bild: Keystone
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Klare Grenzen für Baugesuche für Zweitwohnungen: Die Bremse der Zweitwohnungs-Initiative greift für alle Baubewilligungen, die ab dem Tag der Abstimmung erteilt worden sind sind – auch wenn das Gesuch noch vor der Abstimmung eingereicht wurde. Das entschied das Bundesgericht in einem zweiten Grundsatzentscheid zur Vorlage.

Zuvor hatte das höchste Schweizer Gericht befunden, dass die Zweitwohnungs-Initiative bereits seit dem 11. März 2012 gilt. Baubewilligungen, die zwischen dann und Ende 2012 ohne Rücksicht auf die neue Vorschrift erteilt wurden, können angefochten werden. Was genau dieses Urteil bedeutet für Baubewilligungen, die bereits rechtskräftig sind, ist allerdings noch unklar.

Klar ist für SRF-Bundeshausredaktor Hanspeter Trütsch allerdings, dass es zu einer erneuten Volksabstimmung kommen wird. Zwar «besteht nun endlich Rechtssicherheit», doch damit gehe die Thematik in die nächste Runde. «Ich bin überzeugt, dass wir in absehbarer Zeit nochmals an der Urne dazu Stellung nehmen.»

Eine neue Initiative zu dem Thema kann auch CVP-Präsident Christophe Darbellay nicht ausschliessen. Ob er einen parlamentarischen Vorstoss oder eine Volksinitiative erwäge, liess er noch offen. «Beides ist möglich», sagt Darbellay in «10vor10» als Reaktion auf den Bundesgerichtsentscheid.

Zur Initiative

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Am 11. März 2012 stimmten Volk und Stände der Zweitwohnungs-Initiative zu. Der neu in die Bundesverfassung eingefügte Artikel 75b legt fest, dass der Anteil von Zweitwohnungen einer Gemeinde höchstens 20 Prozent betragen darf.  Die Vorlage geht auf Umweltschützer Franz Weber und seinen Verein Helvetia Nostra zurück.

Helvetia Nostra darf Beschwerden einreichen

Das Bundesgericht urteilte ausserdem, dass Franz Webers Verein Helvetia Nostra zu Beschwerden gegen Bauprojekte berechtigt ist. Konkret befand das höchste Gericht über zwei Beschwerden gegen Bauten in den Bündner Gemeinden Savognin und Disentis/Mustér.

Gegen beide Gesuche erhob Helvetia Nostra Beschwerde beim Bündner Verwaltungsgericht. Im November vergangenen Jahres entschied das Gericht, nicht darauf einzutreten. Webers Verein sei zu solchen Beschwerden gar nicht berechtigt. Helvetia Nostra zog diesen Entscheid ans Bundesgericht weiter und hat dort nun in letzter Instanz Recht erhalten.

Im vergangenen Dezember hatte das Bundesgericht in einer Zwischenverfügung entschieden, dass die Beschwerden von Helvetia Nostra die aufschiebende Wirkung erhalten. Die angefochtenen Bauvorhaben wurden damit zumindest vorerst blockiert.

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