Die zwei zentralen Behörden, die Schulpflege und das kantonale Volkschulamt, haben über Monate nicht gemerkt, welche Vorgeschichte einer ihrer Lehrer in Nänikon-Greifensee hat. Dies, obwohl im Internet mit ein paar wenigen Klicks eindeutige Hinweise über die kriminelle Vergangenheit des Oberstufenlehrers zu Tage kommen.
Erst Hinweise aus dem Umfeld von Schülern und Eltern machten die Schulbehörde hellhörig: Seit Ende Mai schliesslich wussten die Verantwortlichen der Schule Nänikon-Greifensee, dass einer ihrer Oberstufenlehrer im Jahre 2009 in Thailand wegen sexuellen Missbrauchs vom Minderjährigen verhaftet und anschliessend verurteilt wurde.
Verurteilt wegen Sex mit Kindern
Der Mann war damals kooperativ mit den thailändischen Behörden. Vor Gericht war er geständig, er kam schliesslich mit einer bedingten Haftstrafe und gegen eine Kaution von rund 6500 Franken auf freien Fuss.
Nach seiner Rückkehr in die Schweiz klickten die Handschellen der Zürcher Polizei. Im Sommer 2011 bestrafte das Zürcher Bezirksgericht den Mann wegen Besitz von Kinderpornographie zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt und einer Busse von 1000 Franken.
Die Schule steht unter Schock
Vor wenigen Tagen wurde die Vergangenheit des 59-jährigen Lehrers im Oberstufenschulhaus von Nänikon-Greifensee publik. Seit letztem Herbst war der Doktor der Philologie und ehemalige Banker hier als Lehrer einer Sekundarklasse tätig.
Kein Fehlverhalten an der Schule
Das Volksschulamt habe sofort eine Administrativuntersuchung eingeleitet und den Lehrer umgehend freigestellt, sagt Amman. Dies schreibt die Schulpflege in einem Brief an die Eltern, der auch «Schweiz aktuell» vorliegt.
Die Schulpflege hält in ihrem Schreiben an die Eltern zudem fest, dass der ehemalige Lehrer ihr gegenüber betont habe, dass er sich nie des Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht habe, obwohl er gemäss Medienberichten in Thailand dafür verurteilt wurde.
Auf «Schwarzer Liste» nicht vermerkt
Seit Anfang 2008 müssen alle Kantone ihre Lehrer, denen die Unterrichtsbefugnis entzogen worden ist, für die «Schwarze Liste» der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) melden. Die Anstellungsbehörden müssen bei der EDK nachfragen, ob ein Bewerber auf der Schwarzen Liste steht.
Der Ex-Banker aber war nicht auf dieser Liste. Dies, obwohl er 2011 vom Zürcher Bezirksgericht wegen Pornografie mit 15 Monaten bedingt bestraft wurde. Weil er aber vor Gericht als Banker und nicht als Lehrer geführt wurde, wurde er nicht an die schwarze Liste der EDK gemeldet.
Auch die Verurteilung in Thailand ist in der Schweiz anscheinend nicht vermerkt. Ein Grund dafür könnte laut Auskunft des Bundesamtes für Justiz sein, dass zwischen der Schweiz und Thailand kein Rechtshilfeabkommen besteht. Die Schweizer Behörden werden also von Thailand nicht automatisch über Verurteilungen von Schweizern informiert, wie dies etwa bei EU-Staaten üblich wäre.
«Ich bin schockiert. Gerade bei Pädophilie herrscht absolute Nulltoleranz. Dieser Fall zeigt, dass das aktuelle System hinterfragt werden muss.», sagt Christian Amsler, Präsident der EDK.
Der freigestellte Lehrer war für «Schweiz aktuell» heute für eine Stellungnahme nicht erreichbar.