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Optimismus im Kampf gegen Schlachtung trächtiger Kühe
Aus Espresso vom 06.11.2017. Bild: Keystone
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Schweiz Optimismus im Kampf gegen Schlachtung trächtiger Kühe

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor ein paar Jahren waren laut einer Studie rund 15’000 Kühe, welche geschlachtet wurden, trächtig. Die Embryonen starben bei der Schlacht-Prozedur.
  • Seit Februar 2017 ist eine freiwillige Branchenregelung in Kraft, die den Tod trächtiger Kühe und ihrer ungeborenen Kälber im Schlachthof verhindern soll.
  • Tierschützer, Bauern und die Fleischbranche ziehen eine mehrheitlich positive erste Bilanz. Ermutigende erste Zahlen sind allerdings mit Vorsicht zu geniessen. Zudem hapert es mit der Deklaration durch die Bauern.

2012 hatte der Bund schockierende Zahlen veröffentlicht: Gegen sechs Prozent aller Schlachtkühe waren demnach mindestens im fünften Monat trächtig. Das entspricht gegen 15'000 Kühen im Jahr, die zusammen mit ihren ungeborenen Kälbern im Schlachthof den Tod finden. Tierschützer forderten Massnahmen – und auch die Branche war sich einig, dass es so nicht weitergehen konnte.

Eine Arbeitsgruppe aus Viehhändlern, Bauern, Vertretern von Schlachthöfen, der Fleischbranche und des Bundes sowie Tierschützern hatten sich danach auf eine freiwillige Branchenlösung geeinigt, die seit Februar in Kraft ist. Kernpunkte sind die systematische Erfassung der Schlachtung trächtiger Tiere durch die Schlachthöfe mit entsprechender Rückmeldung an die Bauern und die Deklaration der Trächtigkeit durch die Bauern.

Video
Trächtige Kühe auf der Schlachtbank: Kälber sterben qualvoll
Aus Kassensturz vom 24.01.2017.
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Zahlen sind schwer vergleichbar

Die ersten Zahlen der Schlachthöfe stimmen die Branche zuversichtlich. Demnach sind seit Februar gut ein Prozent der geschlachteten Kühe trächtig, deutlich weniger als bei der Untersuchung des Bundes von vor fünf Jahren. Insbesondere der Tierschutz weist jedoch darauf hin, dass die Zahlen wegen unterschiedlicher Erfassung kaum vergleichbar sind.

Cesare Sciarra vom Schweizer Tierschutz STS zeigt sich auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» dennoch positiv überrascht. Die ganze Branche ziehe an einem Strick und habe eine Lösung gefunden, wie man das Problem angehen könne. Der Wille sei zweifellos da, die Situation zu verbessern. Ob tatsächlich deutlich weniger Schlachtungen trächtiger Tiere vorgenommen werden, müsse man abwarten.

Erste aussagekräftige Bilanz Mitte 2018

Auch Peter Schneider von der Branchenorganisation Proviande räumt ein, dass die ersten Zahlen wenig Anhaltspunkte bezüglich einer Verbesserung geben. Man werde die systematischen Kontrollen jedoch fortführen und Mitte 2018 erneut Bilanz ziehen. Peter Schneider zeigt sich überzeugt, dass sich dann die Wirksamkeit der Branchenregelung zeigen wird.

Ein fehlendes Feld auf dem amtlichen Dokument macht Mühe

Problematisch ist bis anhin die Deklaration durch die Bauern. Sie müssen neu auf einem Dokument an den Schlachthof angeben, ob das Tier trächtig ist oder nicht. Auf dem amtlichen Dokument fehlt jedoch bis anhin ein entsprechendes Feld. Dies hat dazu geführt, dass nur ein kleiner Teil der Bauern die Angabe korrekt gemacht hat.

Zuständig für das Dokument ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Dieses erklärt auf Anfrage von «Espresso», dass das erneuerte Begleitdokument «in nächster Zeit» verfügbar sein werde. Die Branche geht von Anfang 2018 aus und setzt grosse Hoffnungen in die erleichterte Deklaration.

Bauern werden weiter sensibilisiert

Laut Martin Rufer vom Bauernverband werden sich so erst alle Bauern bewusst, dass sie Angaben machen müssen. So werde sich die Sensibilität auf das Thema weiter erhöhen. Auch der Tierschutz und Proviande erhoffen sich eine Verbesserung der Situation durch die Anpassung des Begleitdokuments.

Laut Cesare Sciarra vom Schweizer Tierschutz könne man so feststellen, ob die Bauern alle Vorkehrungen getroffen habe, um zu verhindern, dass eine trächtige Kuh in den Schlachthof geliefert wird. Längerfristig könnte man so auch einen Bauern zur Rechenschaft ziehen, der wider besseren Wissens auf dem Dokument falsche Angaben mache. Bisher sind jedoch keine Sanktionen vorgesehen.

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