- Die geltende Postgesetzgebung hat sich zu grossen Teilen bewährt, wie der Bundesrat in einem Bericht festhält.
- Trotzdem will die Landesregierung den Wettbewerb im Briefmarkt weiter ausbauen.
- Die Stossrichtung der Lockerung betrifft vor allem Geschäftskunden.
- Nach wie vor kein Thema ist aber die Aufhebung des bestehenden Briefmonopols bis 50 Gramm.
Gleich lange Spiesse: Die Post soll die Möglichkeit, Grosskunden mit speziellen Rabatten an sich zu binden, verlieren. Damit behindere sie die Entwicklung des Wettbewerbs, heisst es im Bericht. So möchte der Bundesrat zum Beispiel die sogenannten «Koppelungsrabatte» verbieten. Derzeit kann die Post für Grosskunden Rabatte auf Produkten ausserhalb des Monopolbereichs gewähren, wenn der Kunde gleichzeitig ein Produkt innerhalb des Monopols einkauft. Das benachteiligt die privaten Postanbieter. Schon früher hat die Aufsichtsbehörde PostCom diese Praxis scharf kritisiert.
Zugang zu Postfachanlagen: Die Post soll sich nach dem Willen des Bundesrats im Streit um den Zugang zu Postfachanlagen mit den privaten Anbietern einigen. Seit Jahren verhandeln die Parteien über eine diesbezügliche Vereinbarung – bisher ohne Erfolg. Auch sollen private Anbieter Zugang zu Briefkästen in grossen Büro- und Wohngebäuden, die verschlossen sind, erhalten. Private Anbieter sollen ihre Sendungen zu diesem Zweck künftig der Post übergeben. Der Pöstler beliefert dann den Briefkasten, zu dem nur die Post Zutritt hat. Dafür müssten die Privaten der Post allerdings ein Entgelt entrichten. Damit hätten indirekt auch private Anbieter Zugang zu Kunden in Liegenschaften, die für sie heute noch verschlossen sind.