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Graubünden: Freispruch in Affäre um verschenkte Skiabos
Aus Schweiz aktuell vom 23.10.2024.
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Urteil wegen Vorteilsgewährung Skiabos verschenkt: Freispruch für Kader von Arosa Bergbahnen

  • Der Geschäftsführer und der Verwaltungsratspräsident der Arosa Bergbahnen standen am Mittwoch wegen mehrfacher Vorteilsgewährung vor Gericht.
  • Das Urteil: Die beiden Kaderleute wurden vom Regionalgericht Landquart freigesprochen.
  • Die Arosa Bergbahnen gaben Skipässe im Wert von 550 Franken gratis an Behördenmitglieder sowie Politikerinnen und Politiker ab.

Vor dreieinhalb Jahren wurde bekannt: Die Arosa Bergbahnen verschenkten Skipässe im Wert von 550 Franken an lokale Politikerinnen und Politiker sowie Behördenvertreterinnen und -vertreter. Deshalb wurden der Verwaltungsratspräsident und der Geschäftsleiter der Bergbahnen wegen mehrfacher Vorteilsgewährung angeklagt.

Am Mittwoch mussten sich die beiden Kader vor dem Regionalgericht Landquart verantworten. Das Urteil: Freispruch. Der Verwaltungsratspräsident und der Geschäftsführer haben nie bestritten, dass sie Gratis-Abonnements angeboten haben. Sie hätten aber keinen Moment dran gedacht, dass dies strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.

Tradition und freier Zugang für die Arbeit

Die Arosa Bergbahnen würden schon seit mindestens 50 Jahren Skipässe an Amtsträgerinnen und Amtsträger anbieten. Es sei Tradition und man habe diese Tradition übernommen, hiess es vor Gericht. Man habe es darüber hinaus gar als Verpflichtung angesehen, diese Angebote weiterhin zu machen.

Skipiste mit Skifahrern und einem Sessellift
Legende: In Arosa haben Behördenmitglieder gratis Skipässe erhalten. Keystone/Gian Ehrenzeller

Dass die Behördenmitglieder gratis Skipässe erhielten, sei zum Teil auch nötig gewesen: So gab es diese Angebote auch für die Polizei, Bauamts- oder Forstamtsmitarbeitende. Diese müssten einen Zugang zum Skigebiet haben, beispielsweise bei einem Unfall oder einer Waldkontrolle, lautete die Argumentation.

Einen Vorteil hätten die Arosa Bergbahnen durch die Geschenke nie gehabt. Dies sahen die Richter des Regionalgerichts Landquart ebenso und sprachen die beiden Angeklagten frei. Inzwischen werden in Arosa aufgrund des öffentlichen Drucks keine Skiabos mehr an lokale Politikerinnen und Politiker verschenkt. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

Verhandlung wegen Befangenheit gezügelt

Ursprünglich war geplant, die Verhandlung in Chur durchzuführen. Das Regionalgericht Plessur hat den Fall wegen Befangenheit aber abgegeben. Ein nebenamtlicher Richter ist im Gemeindevorstand von Arosa. Ihm soll auch ein Skipass angeboten worden sein. Das Kantonsgericht entschied darauf hin, die Verhandlung nach Landquart zu verlegen.

Regionaljournal Graubünden, 23.10.2024, 17:30 Uhr ; 

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