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Arosa Bergbahnen: Mögliche Vorteilsgewährung wird untersucht
Aus Regionaljournal Graubünden vom 30.09.2022. Bild: Keystone/Alessandro Della Bella
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Mögliche Vorteilsgewährung Strafuntersuchung gegen Führung der Arosa Bergbahnen eröffnet

Die Arosa Bergbahnen schenken Lokalpolitikern jedes Jahr eine Saisonkarte – grosszügiges Geschenk oder Beeinflussung?

  • Die Bündner Staatsanwaltschaft hat gegen den Verwaltungsratspräsidenten und den Geschäftsführer der Arosa Bergbahnen eine Strafuntersuchung wegen möglicher Vorteilsgewährung eröffnet.
  • Konkret geht es um Saisonkarten für das Skigebiet Arosa im Wert von 550 Franken. Diese verschenken die Bergbahnen seit einigen Jahren an lokale Politikerinnen und Politiker.
  • Nun stellt sich die Frage: Ist das ein grosszügiges Geschenk oder bereits eine strafbare Beeinflussung?

In Arosa zu politisieren, lohnt sich. Lokale Politikerinnen und Politiker erhalten von den Arosa Bergbahnen seit einigen Jahren eine Saisonkarte für das Skigebiet geschenkt – im Wert von 550 Franken.

Publik gemacht hat das im Frühling 2021 die Zeitung «Südostschweiz» – weil ein Gemeindepolitiker die Praxis kritisierte. Sie sei problematisch, vielleicht sogar strafbar, wurde er zitiert.

Genug Anhaltspunkte für Strafuntersuchung

Ähnlich geäussert hatte sich damals Martin Hilti im Regionaljournal Graubünden. Der Experte für Korruptionsstrafrecht und Geschäftsführer von Transparency International Schweiz sagte: «Bei einem Geschenk in dieser Höhe besteht die Gefahr, dass die Beschenkten befangen und nicht mehr unabhängig sind.» Ein solches Geschenk sei bestenfalls höchst ungeschickt. «Hier stellt sich aber sogar die Frage nach einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit.»

Bei einem Geschenk in dieser Höhe besteht die Gefahr, dass die Beschenkten befangen und nicht mehr unabhängig sind.
Autor: Martin Hilti Experte für Korruptionsstrafrecht

Dieser Ansicht war auch die Bündner Staatsanwaltschaft, die sofort Abklärungen ankündigte. Mittlerweile ist sie einen Schritt weiter. Auf Anfrage von SRF heisst es, im August sei in der Angelegenheit eine Strafuntersuchung gegen zwei Personen eröffnet worden. Die Arosa Bergbahnen bestätigen dies – im Fokus stünden der Verwaltungsratspräsident sowie der Geschäftsführer.

Wertgrenze liegt bei 100 bis 300 Franken

Konkret geht es nun also um die Frage, ob das Saisonabonnement für das Skigebiet ein opportunes Geschenk ist – oder bereits eine unrechtmässige Beeinflussung von Politikerinnen und Politikern darstellt. Klar geregelt sei die Höhe solcher Zuwendungen nicht, erklärte Experte Martin Hilti vor eineinhalb Jahren im Regionaljournal Graubünden.

SkifahrerInnen auf dem Sessellift
Legende: Gratis Skifahren für Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker – die Arosa Bergbahnen machen's möglich. Keystone/Gian Ehrenzeller

Nach dem Strafgesetzbuch seien Geschenke an Amtspersonen wie Politikerinnen und Politiker zulässig, wenn sie «geringfügig und sozial üblich» seien. Aber: «Die Wertgrenze liegt je nach Auffassung bei 100 bis 300 Franken und ist im Fall der Arosa Bergbahnen klar überschritten.» Und sobald diese Grenze überschritten sei, könnten die Tatbestände der Bestechung oder Vorteilsgewährung erfüllt sein.

Die Wertgrenze ist im Fall der Arosa Bergbahnen klar überschritten
Autor: Martin Hilti Experte für Korruptionsstrafrecht

Im konkreten Fall untersucht die Staatsanwaltschaft, ob eine Vorteilsgewährung vorliegt. Ob also die Saisonkarten – salopp gesagt – mit der Absicht verschenkt wurden, dass sich die Politiker und Politikerinnen bei Gelegenheit revanchieren. Das Gegenstück zu diesem Tatbestand ist die Vorteilsannahme, also die Annahme des Geschenks. Auch sie kann strafbar sein. Im konkreten Fall läuft dazu bis jetzt aber keine Untersuchung, heisst es bei der Staatsanwaltschaft.

Der Verwaltungsratspräsident der Arosa Bergbahnen sagt auf Anfrage das, was er bereits vor eineinhalb Jahren gesagt hat. Er gehe davon aus, alles sei korrekt gelaufen. Auch diesen Frühling haben die Bergbahnen den lokalen Politikern und Politikerinnen deshalb ein Saisonabonnement offeriert. Wie bei sämtlichen Strafuntersuchungen gilt auch hier die Unschuldsvermutung.

Regionaljournal Graubünden, 30.09.2022, 12:00 Uhr ; 

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