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Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Rechtsradikalen
Aus Rendez-vous vom 03.08.2017. Bild: Reuters
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Französische Nazi-Geste «Quenelle»-Gruss ist strafbar

Das Bundesgericht verurteilt einen Jugendlichen wegen Rassendiskriminierung. Er hatte die «Quenelle» vor einer Synagoge gemacht.

Mit ausgestrecktem rechtem Arm begrüssten sich die Volksgenossen zur Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft. Nach dem Krieg wurde der Hitlergruss zum Teil ausdrücklich verboten, mindestens aber geächtet.

Der andere Nazi-Gruss

Nazisympathisanten suchten deshalb immer wieder nach Varianten: 2005 zeigte der rechtsradikale französische Bühnenkünstler Dieudonné erstmals die «Quenelle»: Dabei wird der linke Arm schräg nach unten gestreckt und die rechte Hand auf den linken Oberarm gelegt.

Der Gruss wurde in rechten Kreisen bald populär. Fussballer zeigten ihn, oder auch Jean-Marie Le Pen, der Gründer des Front National. Es tauchten auch Fotos von Männern auf, die mit der «Quenelle» vor ehemaligen Konzentrationslagern posierten.

«Quenelle» vor Genfer Synagoge

2013 machten drei junge Genfer die «Quenelle» vor der örtlichen Synagoge. Sie waren zum Teil vermummt, einer trug einen Tarnanzug. Fotos der Aktion wurden auf Facebook und andern Online-Medien verbreitet. Die Genfer Staatsanwaltschaft erliess Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung und verhängte bedingte Geldbussen.

Zwei der drei Männer akzeptierten die Strafe, einer zog vor Gericht. In erster Instanz wurde er tatsächlich freigesprochen. Die Aktion zeuge von schlechtem Geschmack, sei aber noch keine Nazipropaganda, urteilte das Polizeigericht.

Aktion war rassistisch motiviert

Das sehen das Genfer Kantonsgericht und nun in letzter Instanz auch das Bundesgericht anders: Zwar sei die Bedeutung der «Quenelle» nicht immer ganz klar, aber anstössig sei sie in jedem Fall, stellen beide fest. Wer sie demonstrativ vor einer Synagoge mache, handle klar antisemitisch, argumentieren sie. Die abfällige Geste werde so zur feindseligen Botschaft gegenüber Menschen jüdischen Glaubens. Das sei nicht mehr als Schulbubenstreich abzutun, sondern das sei Rassismus.

Die obersten Richter bestätigten deshalb die Geldbusse wegen Rassendiskriminierung. Zudem muss der Verurteilte die Gerichtskosten übernehmen. Das wird ihn mehr schmerzen als die Busse. Diese wurde bedingt ausgesprochen, die 3000 Franken Gerichtskosten aber muss er bezahlen.

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