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Revision des Strafrechts Vergewaltiger und Gewalttäter sollen härter bestraft werden

  • Der Ständerat stimmt dem Vorschlag des Bundesrats zu, das Strafrecht grundsätzlich zu verschärfen.
  • Als Erstrat hat er die Vorlage Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionsrecht behandelt.
  • Umstritten ist, ob zu oft ein bedingter Strafvollzug gewährt wird. Um dies künftig zu ändern, hat die Rechtskommission einen Vorschlag eingebracht, dem der Rat zustimmte.
  • Thema waren auch Strafen bei Gewalt gegen Polizeibeamte und gegen Sanitäter oder Feuerwehrleute.

Die Revision des Strafrechts, die der Bundesrat vorgelegt hat, will einerseits den Gerichten weiterhin grossen Ermessensspielraum zugestehen, um das Strafmass festlegen zu können. Andererseits sieht die Vorlage aber vor, dass bei Gewalt- und Sexualdelikten künftig härtere Strafen verhängt werden sollen.

Geht es nach dem Bundesrat und Ständerat, soll in Zukunft die Mindeststrafe für Vergewaltigung nicht mehr nur ein Jahr, sondern zwei Jahre betragen. Schwere Körperverletzung soll mindestens ein Jahr Strafe mit sich bringen, anstatt wie heute nur sechs Monate.

Anpassung des Sexualstrafrechts ausgegliedert

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Ein zentrales Element der Vorlage ist das Sexualstrafrecht. Der Bundesrat schlägt vor, nicht nur die Strafen anzupassen, sondern auch die strafbare Handlung der Vergewaltigung neu zu umschreiben. Nicht nur Frauen sollen Opfer einer Vergewaltigung werden können. Künftig soll in der Regel jede Penetration als Vergewaltigung gelten.

Doch dies entscheidet der Ständerat heute nicht, weil seine Rechtskommission beantragt hat, dazu eine Vernehmlassung durchzuführen und diesen Teil der Vorlage auszugliedern.

Sind manche bedingte Strafen zu mild?

Der Sprecher der ständerätlichen Rechtskommission, Daniel Jositsch, wies darauf hin, dass Menschen, die erstmals ein Verbrechen begehen, bei guter Prognose heute häufig zu einer bedingten Strafe verurteilt werden.

Beispielsweise würden ein Viertel der angezeigten und abgeurteilten Vergewaltigungen mit einer bedingten Strafe, ein Drittel mit einer teilbedingten Strafe davonkommen, sagt Rechtsprofessor Jositsch mit Verweis auf eine entsprechende Motion, die mit Zahlen des Bundesamtes für Justiz argumentiert.

«Die Rechtskommission wollte dem Richter hier die Möglichkeit geben, anders entscheiden zu können», sagt Jositsch. Deshalb habe sie den Vorschlag eingebracht, dass Ersttäter bei günstiger Prognose zu einer bedingten Strafe verurteilt werden können, aber dass dies nicht mehr quasi als Regel gelten soll. Der Rat stimmte dieser Änderung in der Formulierung zu, sie war allerdings nicht unumstritten.

Gewalt gegen Polizisten strenger bestrafen

Der Bundesrat will auch die Mindeststrafe bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte durch Gruppen gewalttätiger Randalierer erhöhen. Er schlägt vor, sie von 30 auf mindestens 120 Tagessätze zu erhöhen.

Der Ständerat hingegen entschied sich für eine noch schärfere Version: Geldstrafen sollen nur noch in leichten Fällen möglich sein, in der Regel soll künftig eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter warnte vor dem unbeabsichtigten Nebeneffekt, dass dadurch Strafen milder ausfallen könnten: Einerseits, weil keine Mindeststrafe mehr bestehe und andererseits, weil mit diesem Beschluss nun in leichten Fällen immer eine Geldstrafe ausgesprochen werden müsse.

Ganz grundsätzlich hielt sie fest, dass schon unter geltendem Recht Randalierer und Chaoten zur Rechenschaft gezogen werden könnten. «Man muss es nur anwenden.»

Rendez-vous, 09.06.2020; 12:30 Uhr ; 

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