Aussenminister Didier Burkhalter hat mit der EU-Aussenbeauftragten Federica Mogherini in Brüssel eine Bilanz über die Dossiers zwischen der Schweiz und der EU gezogen. Bei der letzten Verhandlungsrunde zum Rahmenabkommen gab es laut Burkhalter eine weitere Teilannäherung. Man habe sich nun auch bei der Rechtsauslegung teilweise einigen können, fasste Burkhalter nach dem Treffen vor Journalisten zusammen.
EuGH-Entscheid durch «Fremde Richter»
Dabei geht es um die Frage, wie man verfahren solle, wenn die EU und die Schweiz sich bei der Auslegung eines Rechtsaktes im sogenannten «Gemischten Ausschuss», wo sich die EU und die Schweiz in solchen Dingen besprechen, nicht einigen können.
Laut Burkhalter soll in dem Falle die Interpretation durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgenommen werden, «aber nicht der definitive Entscheid»! Der politische Entscheid solle nachfolgend im «Gemischten Ausschuss» fallen. Auf diesen letzten Schritt habe man sich geeinigt, sagte der Aussenminister.
Oft gäbe es etwas Spielraum, wenn der EuGH ein Urteil fälle, erklärte Burkhalter. Dabei könnte ein Streitpunkt im «Gemischten Ausschuss Schweiz-EU» diskutiert werden, was einen Entscheid «ohne fremden Richter» darstelle.
Bei einem klaren Urteil des EuGH hingegen gebe es keinen Spielraum. Und in diesem Fall sei weiterhin ungelöst, was geschehe, wenn sich die Schweiz und die EU nach einem EuGH-Entscheid immer noch nicht einigen könnten. «Das wird vielleicht nur selten oder auch gar nicht vorkommen, aber es muss geregelt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen», sagte Burkhalter.
In einem solchen Fall sehe das Verhandlungsmandat der Schweiz «angemessene Massnahmen vor – im schlimmsten Fall gar die Teilsuspendierung eines Abkommens». Die EU hingegen will laut Burkhalter schärfere Massnahmen, «die weiter gehen». «Und dieser Punkt ist noch nicht geregelt».
Diskussion über Personenfreizügigkeit und Schutzklausel
Neben dem institutionellen Rahmenabkommen besprachen Burkhalter und Mogherini noch weitere Dossiers, darunter die Personenfreizügigkeit nach der Annahme des Zuwanderungsartikels der Masseneinwanderungs-Initiative. Man habe eine offene Diskussion über die Möglichkeiten geführt, die auf dem Tisch lägen, sagte Burkhalter. Dazu gehöre die vom Bundesrat vorgeschlagene Schutzklausel, aber auch der Inländervorrang.
Entscheidend sei aber, was sich im Sommer abspielen wird, sagte der Aussenminister mit Blick auf die Abstimmung in Grossbritannien am 23. Juni über den Verbleib in der EU («Brexit»).
Die EU-Kommission hatte erklärt, eine mögliche Lösung bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative könne es erst geben, wenn die Situation mit Grossbritannien geklärt ist. Die Schweiz braucht aber bis spätestens Juli eine Lösung mit der EU, weil die Initiative bis im Februar 2017 umgesetzt werden muss. Dies sei «sehr schwierig, aber nicht unmöglich», bilanzierte Burkhalter.