SRF News: Der Bundesrat hat soeben vor den Medien seine Sicht der Dinge dargestellt. Was hat er gesagt?
Fakt ist: Bundesrat Guy Parmelin, zum Zeitpunkt der Wahl im letzten Dezember noch Weinbauer im Kanton Waadt, hat seinen Anteil am Betrieb und am Grundstück korrekterweise gleich nach der Wahl an seinen Bruder abtreten wollen. Bis eine solche Abtretung über die Bühne ist, dauert es seine Zeit. Normalerweise, laut Bundesrat Parmelin, ein Jahr. In seinem Fall ging es ein bisschen schneller. Nichtsdestotrotz: Erst am 14. März ist der SVP-Bundesrat als Miteigentümer des Grundstücks in Burcin aus dem Grundbuch gelöscht worden. Drei Tage davor hat der Bundesrat die Vorlage verabschiedet, die für Verkäufer von landwirtschaftlichen Grundstücken Steuervorteile bringt. Bundesrat Parmelin kann natürlich nichts dafür, dass das zeitlich so dicht zusammen gefallen ist. Aber die Frage stellt sich, ob er nicht in den Ausstand hätte treten müssen.
Kann man Bundesrat Parmelin juristisch einen Vorwurf machen?
Er musste heute eingestehen, dass er finanziell trotz Abtretung des Grundstücks profitieren könnte. Nämlich dann, wenn der Bruder das Grundstück mit Gewinn verkauft. Etwa für eine Überbauung. Dann würde auch Guy Parmelin seinen Anteil erhalten. Die Ausstandsregelung im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz sagt: Bundesräte müssen in den Ausstand treten, wenn sie an einem Geschäft ein unmittelbares persönliches Interesse haben.
Man kann sich darüber streiten, wie unmittelbar das Interesse wirklich ist, wenn Bundesrat Parmelin allenfalls irgendwann in der Zukunft einen Gewinn erzielen könnte. Darüber können sich nun die Juristen streiten. Parmelin selbst sagt es sei unwahrscheinlich, dass sein Bruder das Rebland verkaufe, um es überbauen zu können.
Und wie sieht es politisch aus? War es klug, sich im Bundesrat an der Diskussion über Steuervorteile für Besitzer von Bauernland zu beteiligen?
Bundesrat Parmelin sagt, dass er es sich vielleicht noch einmal überlegt hätte, wenn er um die Polemik gewusst hätte. Er fügte dann allerdings an, dass er es wahrscheinlich wieder tun würde. Ich würde sagen: Politisch war es auf jeden Fall sehr unklug; vor allem, in einem Mitbericht noch zusätzliche Forderungen zu stellen und zu untermauern, dass es diese Steuervorteile geben solle. Parmelin setzte sich auch noch dafür ein, dass dies rückwirkend geschehen soll. Letztlich wird das aber das Parlament beurteilen können. Am Montag wird ihn die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats dazu anhören.