Die Zahl der Asylgesuche hat zwar im März abgenommen. Trotzdem haben sich die Schweizer Behörden darauf vorbereitet, wegen veränderten Migrationsrouten im Laufe der nächsten Monate eine steigende Zahl von Flüchtlingen in der Schweiz unterbringen zu können.
Drei Szenarien als Planungsgrundlage
Gemeinsam haben darum Bund, Kantone, Städte und Gemeinden eine Notfallplanung Asyl erarbeitet und die Eckwerte dazu verabschiedet. Weil sich die Entwicklung der Lage nicht voraussagen lässt, orientiert sich die Notfallplanung an drei Szenarien. Diese gehen von folgenden Annahmen aus:
Oberstes Ziel der gemeinsamen Notfallplanung ist es, auch im Falle eines raschen und starken Anstiegs der Asylgesuche alle Asylsuchenden registrieren und überprüfen zu können, bevor sie in die Kantone verteilt werden. Zudem müssen alle Asylsuchenden untergebracht und betreut werden können.
Die Eckwerte der Notfallplanung Asyl klären, wer dabei welche Aufgaben übernimmt. Die Beteiligten waren sich einig, dass die geltende Regelung der Kompetenzen und die übliche Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Partnern auf den drei staatlichen Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden grundsätzlich beibehalten werden können, heisst es in der Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).
Zuständigkeiten Bund
- Registrierung, Erstunterbringung und Durchführung der Asylverfahren
- Schwach begründete Asylgesuche und Fälle gemäss dem Dublin-Verfahren werden prioritär entschieden.
- Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erhöht die Unterbringungskapazität von heute rund 4600 auf 6000 Plätze. Dafür sind vor allem militärische Anlagen oder eigene zivile Unterkünfte vorgesehen; im Szenario 3 (30'000 irreguläre Grenzübertritte) für bis zu 9000 Menschen.
- SEM und Verteidigungsdepartement (VBS) sorgen grundsätzlich selber für die Erstunterbringung. Sie verzichten zugunsten der Kantone grundsätzlich auf die Unterbringung in Zivilschutzanlagen.
- Kantone können aber bei Bedarf Zivilschutzanlagen in Betrieb nehmen oder notfalls requirieren.
- Kantone können aber auch dem Bund Zivilschutzanlagen überlassen, so wie der Bund den Kantonen diejenigen militärischen Anlagen zur Nutzung überlassen kann, die er selbst nicht braucht.
Zuständigkeit Kantone
- Die Kantone stellen die Unterbringung und Betreuung der vom SEM zugewiesenen Asylsuchenden sicher.
- Sie sorgen dafür, dass abgewiesene Asylsuchende ausreisen oder in ihren Herkunftsstaat zurückgeführt werden.
- Sie betreiben eine eigene, kantonale Notfallplanung. Dazu setzen Kantone Führungsstäbe ein und unterstützen mit ihren Polizeikorps das Grenzwachtkorps (GWK) bei aussergewöhnlich grossen Flüchtlingsbewegungen.
Aufgaben des Staatssekretariats für Migration (SEM)
- Das SEM führt ein Lagezentrum Asyl und einen Stab Lage Asyl für die Information der Behörden des Bundes und der Kantone zur Entwicklung der Migrationslage.
- Das SEM führt einen Stab Lage Asyl, in welchem die involvierten Ämter und Kantone vertreten sind.
Aufgaben des Grenzwachtkorps (GWK)
- Das GWK verstärkt bei Bedarf die Kontrolle der Landesgrenzen an neuralgischen Punkten.
- Es sorgt für die Umsetzung der Rückübernahmeabkommen mit den Nachbarstaaten und unterstützt das SEM bei der Registrierung von Asylsuchenden.
Aufgaben des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB)
- Der NDB sorgt in Zusammenarbeit mit dem SEM für die Überprüfung der registrierten Asylsuchenden hinsichtlich sicherheitsrelevanter Aspekte.
Aufgaben des Verteidigungsdepartements (VBS)
- Das VBS unterstützt das SEM bei der Suche und Bereitstellung geeigneter Asylunterkünfte.
- Die Armee unterstützt nötigenfalls das GWK, das SEM und weitere Behörden mit bis zu 2000 Armeeangehörigen und Material. In erster Linie durch Unterstützung bei Logistik, Bau, Transport und Verkehr.
- Ein subsidiärer Einsatz müsste bei Bedarf vom Bundesrat beschlossen werden.
Einsatz des Sonderstabs Asyl (SONAS)
- Die Vorsteherin des EJPD, Simonetta Sommaruga, und der Vorsteher des VBS, Guy Parmelin, können bei Bedarf in Absprache mit den Präsidenten der KKJPD (Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren) und Sozialdirektoren (SODK) den Sonderstab Asyl (SONAS) einsetzen. Er ist bereits 2011 für aussergewöhnliche Lagen geschaffen wurde.
- Der SONAS könnte etwa eingesetzt werden, wenn innert 30 Tagen mehr als 6000 Asylgesuche eingereicht werden oder wenn ein rascher und starker Gesuchsanstieg unmittelbar bevorsteht.
- Der SONAS würde in diesem Fall alle Massnahmen in den Bereichen Unterbringung, Betreuung, Sicherheit und Kommunikation koordinieren.