Der Bundesrat hat Klarheit geschaffen und vor allem Zeit gewonnen. Er hat jetzt ein halbes Jahr Zeit, um einen Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative auszuarbeiten. Er muss also erst Ende April 2017 sagen, wie genau der Gegenvorschlag aussehen soll.
In der Wintersession wird der Ständerat darüber entscheiden, wie er die Masseneinwanderungsinitiative umsetzen will. Es ist wohl sinnvoll, wenn der Bundesrat diesen Parlamentsentscheid abwartet.
Und noch ein zweiter Aspekt scheint wichtig: Bisher ist es nicht gelungen, eine Lösung zu finden, wie die Schweiz die Zuwanderung beschränken kann, ohne die Personenfreizügigkeit zu verletzen.
Viele Politiker – und auch der Bundesrat – sind deshalb der Meinung, dass es eine neue Volksabstimmung darüber braucht, was höher gewichtet werden soll – der bilaterale Weg oder die Einschränkung der Zuwanderung.
Die Rasa-Initiative ist in dieser Hinsicht radikal, weil sie die Einschränkung der Zuwanderung ablehnt. Mit seinem heutigen Entscheid für einen Gegenvorschlag macht der Bundesrat nun klar, dass er eine Präzisierung oder eine engere Definition der Zuwanderungsbeschränkung anstrebt. Eine Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative also, die kompatibel ist mit der Personenfreizügigkeit.