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Schweiz Feuerwerksverbote zum 1. August

Hitze und Trockenheit der jüngsten Zeit haben jetzt auch Einfluss auf die Feierlichkeiten am 1. August. Denn in vielen Regionen der Schweiz wurden bereits Feuer- und Feuerwerksverbote ausgesprochen - oder man denkt zumindest darüber nach.

Ein bisschen Regen reicht nicht, in der Schweiz ist der Boden immer noch knochentrocken. Immer mehr Kantone erlassen deshalb jetzt Feuer- und Feuerwerksverbote oder denken zumindest darüber nach, ausgerechnet kurz vor dem 1. August.

Absolutes Verbot im Kanton Bern

Auf keinen Fall mit dem Feuer spielen will man im Kanton Bern, dort gilt ab sofort ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Zu gross sei die Waldbrandgefahr, sagen die Behörden.

Das Grillen ist nicht einmal mehr auf den eigens eingerichteten Feuerstellen erlaubt, nur noch Besitzer von Gas- und Elektrogrills dürfen, im Wohngebiet, bräteln. Und das wird sich vor dem 1. August kaum ändern: Berner dürfen wohl keine Böller zünden. Einzige Ausnahme: Feuerwerke auf Seen.

Starkregen über zwei Tage nötig

Gleich streng wie der Kanton Bern sind die Innerschweizer Kantone Schwyz und Luzern sowie die Romandie und das Tessin: Auch dort sind Feuer im Freien und Feuerwerk komplett verboten.

Und was müsste passieren, damit das Verbot doch noch aufgehoben wird? Es müsste mindestens zwei Tage lang ohne Pause stark regnen, sagen die Behörden.

Audio
Die Feuergefahr bleibt «erheblich» (22.7.15)
02:46 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 46 Sekunden.

Überlegungen in fast allen Kantonen

Ganz so weit gehen will man in Basel, im Aargau, in Graubünden und im Wallis noch nicht. Dort gilt: Im Wald ist Feuer verboten, in Wohngebieten ist es erlaubt, ebenso Feuerwerk.

Allerdings denken fast alle diese Kantone darüber nach, auf ein absolutes Feuerverbot umzuschwenken. In Zürich und Sankt Gallen ist man weniger besorgt: Dort bleiben Feuer und Feuerwerk vorläufig erlaubt.

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