«Nachdem unsere Forstleute die Vegetation im Wald begutachtet haben, sind sie zum Schluss gekommen, dass es zu gefährlich ist, Feuer zu entfachen. Deshalb gilt im Kanton Zug bis auf weiteres ein Feuerverbot in der Nähe des Waldes oder auf Feldern», sagt Marco Cervini, stellvertretender Feuerwehrinspektor des Kantons Zug am Donnerstag.
Da es keinen Sinn mache, dass nur ein Zentralschweizer Kanton ein Feuerverbot erlasse, habe man sich untereinander abgesprochen, sagt Silvio Covi von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern.
Das sei allerdings nicht ganz einfach, deshalb werden die Feuerverbote nicht alle gleichzeitig erlassen: «In den einen Kantonen ist die Feuerwehr und in anderen Kantonen das Amt für Landwirtschaft und Wald zuständig. Unser föderalistisches System macht eine Koordination etwas schwierig», sagt Covi weiter.
Differenzierung in Obwalden und Uri
Auch Obwalden hat am Donnerstag ein Feuerverbot erlassen. Es gilt allerdings nur für offenes Feuer in Wäldern und an Waldrändern. Auch Uri und Nidwalden haben am Freitag ein solch weniger striktes Verbot erlassen. Schwyz hingegen verfügte ein generelles Feuerverbot.
Wie lange die Verbote in Kraft bleiben, ist noch unklar. Ein kurzes Gewitter reicht für eine Entschärfung der Lage nach Ansicht der Fachleute nicht aus. Ob am 1. August Feuer und Feuerwerk entzündet werden dürfen, werde auf jeden Fall nochmals beurteilt.