Zusammen mit Finanzdirektoren aus finanzstarken und finanzschwachen Kantonen hat der ehemalige Schwyzer Regierungsrat Franz Marty den Vorschlag erarbeitet, wie die Gelder zwischen den Kantonen künftig verteilt werden könnten, ohne dass es jedes Mal Streit gibt.
Marty stellt befriedigt fest, dass es geglückt ist, ein Modell zu erarbeiten, mit dem sowohl Geber- als auch Nehmerkantone einverstanden sind. «Es ist bemerkenswert, dass drei Geber- und drei Nehmerkantone zu einer gemeinsamen Lösung gekommen sind. Das hat es vorher nicht gegeben», sagt Marty.
Konkret sieht die Lösung vor, dass die Summe, die der Bund und die reicheren Kantone den ärmeren Kantonen zahlen sollen nicht mehr nur alle vier Jahre festgelegt werden soll. «Diese Methode hatte den Nachteil, dass entweder zu viel oder zu wenig Geld im Topf war», sagt Marty.
Fixe Regelung im Gesetz
Zu ungenau sind die Prognosen auf vier Jahre hinaus. Deshalb soll der Betrag nach dem neuen System jährlich festgelegt werden und zwar nicht durch die Politiker in Bundesbern, sondern durch einen Mechanismus, der im Gesetz geregelt wird. Nach dieser Formel würden nur noch die Kantone, deren finanzielle Ressourcen weniger als 86 Prozent des schweizerischen Durschnitts betragen, vom Finanzausgleich profitieren. Heute gilt ein Richtwert von 85 Prozent, der auch überschritten werden kann.
Würde das neue System jetzt schon, also fürs Jahr 2016 gelten, hätten die vermögenden Kantone eindeutig profitiert, rechnet Marty vor: «Der Kanton Zürich würde, bezogen auf diese Momentaufnahme, um 55 Millionen entlastet, Zug um 36 Millionen, Schwyz um 20 Millionen. Das sind die drei am stärksten belasteten Geberkantone.»
Und auch der Bund hätte deutlich weniger in den Finanzausgleich einzahlen müssen als bisher. Zum Vorschlag von Franz Marty und den sechs Finanzdirektoren können sich nun die übrigen Kantone bis zum Sommer äussern. Stimmt die Mehrheit zu, dann braucht es eine Gesetzesänderung. Der Finanzausgleich dürfte also noch länger zu diskutieren geben.