Steigt die Hilflosen-Entschädigung für IV-Betroffene, steigt ihre Bereitschaft, von einem Eintritt in ein Heim abzusehen. Die für die Finanzierung der Heime zuständigen Kantone werden finanziell entlastet.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Auswirkungen der höheren Hilflosen-Entschädigung untersuchen lassen. Die Studie zeige, dass die Ziele weitgehend erreicht worden seien, schreibt das BSV in einer Mitteilung.
Verdreifachung der Entschädigungs-Zahlungen
Gemäss der Studie ist der Anteil an IV-Bezügern mit IV-Hilflosen-Entschädigung, die zu Hause leben, seit 2004 von 50 auf 59 Prozent gestiegen. Über 70 Prozent der Betroffenen gaben an, dass sie ohne diese IV-Leistungen ein Leben zu Hause nicht finanzieren könnten.
Da die IV-Leistungen nun ein Leben zu Hause ermöglichen, sind meist nicht mehr die Finanzen, sondern die benötigte Pflege Hauptgrund für einen Heimeintritt. Wer zu Hause lebt, wird vor allem vom familiären Umfeld betreut.
Die Hilflosen-Entschädigung war 2004 mit der 4. IV-Revision ausgeweitet worden. Die Ausgaben der IV für die Hilflosen-Entschädigung haben sich zwischen den Jahren 2003 und 2011 verdreifacht, von 159 auf 480 Millionen Franken.