«Im Moment erhalten wir pro Woche etwa zehn Anfragen von jungen Menschen, denen eine Zwangsheirat droht oder drohen könnte», sagt Anu Sivaganesan von der Organisation Zwangsheirat.ch. «Das Thema ist virulent.»
Seit einen Jahr sind in der Schweiz Zwangsehen verboten und können annulliert werden, egal ob sie im Ausland oder in der Schweiz eingegangen worden sind. Das neue Gesetz in der Schweiz folgt somit einem Grundsatz der Erklärung der Menschenrechte von 1948: «Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden.»
Gesetz allein hilft nicht
Fachleute begrüssen das Gesetz, weisen aber darauf hin, dass es Betroffenen nicht umfassend helfen kann: «Die Hürde für Betroffene eine Anzeige zu erstatten, ist hoch, da sie Angst haben, dass ihre Verwandte im Gefängnis
landen», sagt Sivaganesan.
Das Problem kennt auch Alexander Ott und sein Team bei der Fremdenpolizei Kanton Bern. Sie müssen bei ihrer Arbeit viel Fingerspitzengefühl haben. Im Gespräch versucht er die Lage der Betroffenen auszuloten. «Wir nehmen nur mit dem Einverständnis der Betroffenen Kontakt zu den Familien auf.» Zu einer Anzeige ist es bisher noch nicht gekommen.
Betroffene in der Klemme
Auch im Mädchenhaus Zürich spürt man das Dilemma der Betroffenen deutlich: «Eigentlich hatten die Betroffenen ja meistens eine gute Kindheit und möchten sich nicht so gegen ihre Eltern stellen», sagt Karin Aeberhard Co-Leiterin vom Mädchenhaus. Und es sei noch viel Arbeit zu leisten, weil die Information über das neue Gesetz und seine Handhabung vielfach nicht bis zu den Betroffenen gelangt sei.