Am 1. Juli tritt im Tessin das Burka-Verbot in Kraft, das die Verschleierung des Gesichts im öffentlichen Raum verbietet. Und der erste Kanton mit einer solchen Gesetzesnorm ist entschlossen, diese auch durchzusetzen. Das kündigt Polizeidirektor Norman Gobbi an.
Die Bevölkerung wird aufmerksam sein, denn schliesslich hat sie das Burkaverbot beschlossen.
«Das ist Gesetz und das Gesetz gilt auch in diesem Bereich für alle», sagt der Lega-Regierungsrat. Die Polizei stünde diesbezüglich auch unter Beobachtung: «Die Bevölkerung wird aufmerksam sein, denn schliesslich hat sie das Burkaverbot beschlossen.»
Auch für Touristinnen gilt: Schleier ab oder Verzeigung
Auch bei Touristinnen werde kein Auge zugedrückt, wenngleich das Augenmass gewahrt werde: «Wir müssen vor allem Provokationen verhindern, auch im Umgang. Das heisst, dass Polizisten Betroffene zuerst auf das Verbot hinweisen und sie auffordern, die Verschleierung zu entfernen.»
Wer sich trotz Aufforderung weigert, auf die Vollverschleierung zu verzichten, wird verzeigt. Das könne dann 200 bis 1000 Franke kosten, sagt Staatsanwalt Antonio Perugini: «Es liegt nun an den Gemeinden, das Gesetz anzuwenden und am Ende zu entscheiden.»
Wie oft das neue Gesetz zur Anwendung kommt, ist freilich offen. Die Anzahl verschleierter Personen war im Tessin auch bisher überschaubar.