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Der Genozid-Leugner Dogu Perincek geht durch einen Raum des Gerichtshofs, rund um ihn andere Leute.
Legende: Im Fall des Genozid-Leugners Dogu Perincek wird heute ein wichtiges Urteil gefällt. Keystone/Archiv

Schweiz Strassburger Richter fällen Perincek-Urteil

Politiker, Juristen und Menschenrechtler schauen gebannt nach Strassburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte veröffentlicht heute sein Urteil im Fall Perincek. Im Kern geht es darum, ob die Schweizer Gerichte jemanden verurteilen dürfen, der den Völkermord an den Armeniern leugnet.

Hunderttausende Armenier kamen während des Ersten Weltkriegs im Osmanischen Reich ums Leben. Sie wurden von Sicherheitskräften und Milizen getötet, oder sie starben auf den Deportationsmärschen in der Wüste.

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Urteil im Fall des türkischen Politikers Dogu Perincek
aus HeuteMorgen vom 15.10.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 57 Sekunden.

Die meisten Historiker bezeichnen die damaligen Vorgänge als Genozid, also als Völkermord. Ganz anders der türkische Linksnationalist Dogu Perincek: Für ihn ist der Völkermord an den christlichen Armeniern eine «internationale Lüge». Das sagte er vor zehn Jahren auch an Veranstaltungen in der Schweiz.

Schweizer Gerichte bis hin zum Bundesgericht verurteilten ihn deshalb wegen Verstosses gegen das Antirassismus-Gesetz. Denn sie kamen zum Schluss, dass seine Völkermord-Leugnung auf einer rassistischen Grundlage basiere. Für Schweizer Armenier und für Antirassismus-Organisationen waren diese Urteile eine grosse Genugtuung. Doch Perincek wehrte sich dagegen – mit Erfolg.

Rassismus oder Meinungsfreiheit?

Im Dezember 2013 gab ihm die kleine Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs nämlich Recht. Die Strassburger Richter befanden, die Schweiz habe mit der Verurteilung Perinceks die Meinungsfreiheit verletzt. In einer demokratischen Gesellschaft müsse man auch über sensible Fragen diskutieren können.

Nun wird die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das letztinstanzliche Urteil sprechen. Für die Schweiz geht es dabei auch darum, wie weitgehend das Anti-Rassismus-Gesetz angewendet werden darf.

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