Bereits entschieden hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) lediglich über einen Rückweisungsantrag zur Umsetzung Masseneinwanderungs-Initiative: Mit 8 zu 2 Stimmen lehnte sie es ab, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.
Die Rückweisung wäre mit dem Auftrag verbunden, dem Parlament eine neue Vorlage zu unterbreiten, die Höchstzahlen, Kontingente und einen «harten Inländervorrang» in bestimmten Berufsgruppen vorsieht, wenn die Arbeitslosigkeit einen bestimmten Schwellenwert übersteigt.
Frage der Verfassungsänderung vertagt
Noch nicht festgelegt hat sich die SPK-S, ob und wie die Bundesverfassung geändert werden soll, um den Widerspruch zwischen den bilateralen Verträgen mit der EU und der Bundesverfassung zu beheben.
Sie lehnte aber mit 7 gegen 3 Stimmen einen Antrag ab, wonach das Parlament die Änderung der Bundesverfassung bereits in der Wintersession beschliessen sollte, zusammen mit dem Gesetz zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative.
Anhörung von Personen und Organisationen
Zu Beginn ihrer Beratungen hat die Kommission viele Personen und Organisationen angehört. Darunter die Konferenz der Kantonsregierungen, ETH-Professor Michael Ambühl, den Schweizerischen Gewerkschaftsbund und den Arbeitgeberverband.
Auch die Regierung des Kantons Tessin war eingeladen. Diese teilte anschliessend mit, sie begrüsse das Prinzip eines Inländervorrangs. Allerdings fehle der vom Nationalrat verabschiedeten Variante die nötige Schärfe. Weiter erinnerte die Regierung an die in ihren Augen kritische Situation auf dem einheimischen Arbeitsmarkt und das Ja der Tessiner Stimmbürger zu einem kantonalen Inländervorrang.
Ständeräte für Verschärfung?
Die SPK-S wird an ihren nächsten Sitzungen vom 31. Oktober und 1. November sowie vom 7. und 8. November weiter über das Thema beraten.
Nach den Entscheiden des Nationalrats hatten sich einzelne Ständeräte für eine Verschärfung des vom Nationalrat beschlossenen Konzepts ausgesprochen, das als «Inländervorrang light» bezeichnet wird.
Gemäss diesem könnten Arbeitgeber verpflichtet werden, offene Stellen dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zu melden. Weiter gehende Massnahmen könnten nur mit Zustimmung der EU beschlossen werden