Der Mann trägt eine Tätowierung eines rechtsextremen Symbols. Auf seiner Facebook-Seite gibt es einige Bezüge zum Rechtsextremismus. Und im persönlichen Gespräch zeigt er Sympathien für gewisse Ideen des Faschismus. Für die zuständigen Gremien der Armee war klar: Diesen Mann wollen wir nicht.
Extreme Gesinnung ist nicht verboten
Doch das Bundesverwaltungsgericht sieht dies anders. Nur wegen der Gesinnung dürfe man niemanden aus dem Militärdienst ausschliessen, befanden die Richter. Das habe schliesslich selbst der Bundesrat vor sechs Jahren in seiner Botschaft zum Militärgesetz festgehalten.
In der Schweiz sei es grundsätzlich nicht verboten, eine extreme Meinung zu haben, heisst es dort. Verboten seien lediglich gewisse Äusserungsformen extremer Meinungen. «Nur beim Vorliegen solcher Äusserungsformen kann reagiert werden.»
Das sei beim betreffenden jungen Mann eben nicht der Fall, so das Bundesverwaltungsgericht. Von ihm seien keine extremistisch motivierten Gewalttaten bekannt. Auch sei er nicht Mitglied einer extremistischen Bewegung. Die Armee muss ihn also aufnehmen.
Wenig Begeisterung bei der Armee
Armeesprecher Christoph Brunner zeigt sich darüber wenig begeistert. «Wir wollten ihn nicht», sagt er gegenüber SRF. Doch das Gericht habe nun anders entschieden. Das gelte es zu akzeptieren. Die Armee studiert jetzt die Urteilsbegründung und lässt es momentan noch offen, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen will.
Die Politik hat bewusst darauf verzichtet ins Gesetz zu schreiben, dass Rechtsextreme generell vom Armeedienst ausgeschlossen sind. Dies auch deshalb, weil man keine Gesinnungsschnüffelei wollte. Gleichzeitig ist es eine Tatsache, dass viele Rechtsextreme fasziniert sind vom militärischen Umfeld, vom Dienst an der Waffe, von Uniformen und Disziplin.
Die Armee selber hat aber alles Interesse daran, möglichst keine Extremisten in ihren Reihen zu haben, weil sie Probleme verursachen können – etwa gegenüber Soldaten mit Migrationshintergrund.
Fortschritte sind sichtbar
Deshalb gibt es in der Armee seit einigen Jahren auch eine Anlaufstelle, bei der jährlich etwa zwei Dutzend Meldungen wegen extremistischen Vorfällen eingehen. Offiziere werden vermehrt sensibilisiert, auf rassistische Aussagen und Verhaltensweisen zu achten. Und im Armeekader wird offiziell keine extremistische Geisteshaltung akzeptiert.
Das sei der richtige Weg, findet auch Martine Brunschwig Graf, die Präsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassimus. «Die Armee passt heute besser auf als früher», sagt sie. Zwar müsse die Sensibilisierung noch verbessert werden. Sie gesteht der Armee aber zu, dass sie Fortschritte dabei gemacht habe, die Aufnahme von Extremisten in ihre Reihen zu verhindern.
In den letzten Jahren sind laut offiziellen Zahlen denn auch die rassistischen Straftaten in der Armee zurückgegangen.