Kompromisse zu finden ist im Parlament oft ein schwieriges Unterfangen. Ein Beispiel dafür sind die strengeren Regeln zur Bekämpfung von Geldwäscherei.
Anlass für die Gesetzesänderungen waren Empfehlungen der «Groupe d'action financière» (Gafi), einer von den G7 ins Leben gerufenen Expertengruppe zur Geldwäschereibekämpfung.
Umstritten ist vor allem die Einschränkung von Bargeldzahlungen. Der Bundesrat hatte Bargeldzahlungen über 100'000 Franken verbieten wollen. Der Ständerat wäre damit einverstanden gewesen Doch der Nationalrat wollte nichts davon wissen.
In der Folge kam eine Alternative ins Spiel: Hohe Bargeldzahlungen wären weiterhin erlaubt, doch unterlägen Händler Sorgfaltspflichten, wenn sie mehr als 100'000 Franken in bar entgegen nähmen. Möchten sie diese Sorgfaltspflichten nicht wahrnehmen, müssten sie den Kunden zur Bank schicken.
Modifizierte Lösung abgelehnt
Der Ständerat hat dieser Lösung vergangene Woche im Sinne eines Kompromisses zugestimmt. Im Nationalrat war sie zuvor nur knapp gescheitert, mit 94 zu 90 Stimmen. Am Mittwoch hat sich der Nationalrat nun jedoch deutlich dagegen ausgesprochen, nachdem eine Mehrheit die Lösung derart modifiziert hatte, dass sie nicht mehr Gafi-konform wäre.
Der Nationalrat kehrte in der Folge zurück zur Bundesratsversion, dem Verbot von Bargeldzahlungen über 100'000 Franken. Dafür stimmte auch die rechtsbürgerliche Seite, die ein solches Verbot zuvor stets abgelehnt hatte und eigentlich gar keine Regelung möchte. Die Linke argumentierte, das Verbot wäre die einfachste und unbürokratischste Lösung.
Eine Einigungskonferenz aus Mitgliedern der Kommissionen beider Räte wird nun einen Vorschlag ausarbeiten, der dann beiden Räten vorgelegt wird – dem Ständerat bereits am Mittwochnachmittag. Im Vordergrund steht dabei die Ständeratsversion mit den Sorgfaltspflichten.
Nur bei Immobilien, Edelmetall, Edelsteinen und Kunst?
Bevor der Nationalrat die Sorgfaltspflichtslösung ablehnte, nahm er mit 94 zu 93 Stimmen einen Antrag an, wonach die Pflichten nur für Immobilienhändler, Edelmetall- und Edelsteinhändler sowie Kunsthändler gelten sollte.
Finanzministerin Eveline Wimder-Schlumpf hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass diese Einschränkung nicht Gafi-konform sei. Eine Minderheit aus SVP-Vertretern wollte nicht nur die Zahl der betroffenen Branchen einschränken, sondern auch die Sorgfaltspflichten. Eine weitere stellte sich generell gegen neue Regeln. Beides lehnte der Nationalrat aber ab.
Daraufhin stimmte die SVP für das im Nationalrat nicht mehrheitsfähige Verbot von Bargeldzahlungen über 100'000 Franken.
Droht eine neue «schwarze Liste»?
Die Gegner strengerer Regeln kritisierten erneut die Finanzministerin. Das Parlament sei unter Druck gesetzt worden, unter dem «Vorwand» der Geldwäschereibekämpfung rasch zu handeln und liberale Bestimmungen zu ändern, sagte Yves Nidegger (SVP/GE). Schwarze Listen drohten nicht. Der Druck komme nämlich nicht von Gafi, sondern vom Global Forum. Und dieses kämpfe nicht gegen Geldwäscherei, sondern gegen Steuerflucht.
Widmer-Schlumpf und die Befürworter strengerer Regeln widersprachen. Es handle sich um eine Mindestregelung, damit die Schweiz Gafi-konform sei. Sie könne es sich nicht leisten, wieder auf einer schwarzen Liste zu landen.
Der Ruf des Finanzplatzes stehe auf dem Spiel, sagte Jean Christophe Schwaab (SP/VD). Und Schweizer Banken könnten vom europäischem Markt ausgeschlossen werden. Bis zur nächsten internationalen Überprüfung im Februar müsse das Gesetz beschlossen sein.
Keine Ausnahme für kirchliche Stiftungen
Bereinigt hat der Nationalrat andere Differenzen. So ist er nun einverstanden damit, dass die Bargeldlimite bei konkursamtlichen Steigerungen bei 100'000 Franken liegt. Zuvor hatte er die Grenze bei 200'000 Franken setzen wollen.
Auch zu den kirchlichen Stiftungen haben sich die Räte geeinigt. Künftig sollen sich diese ins Handelsregister eintragen müssen. Kirchliche Stiftungen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, bleiben jedoch als juristische Personen anerkannt. Sie müssen die Eintragung binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vornehmen.