Das Wichtigste in Kürze:
Der Ständerat hält an seinem ursprünglichen Konzept zur Kompensation der sinkenden Altersrenten fest: Zuschlag auf neue AHV-Renten von 70 Franken pro Monat beziehungsweise 840 Franken pro Jahr und eine Erhöhung der Ehepaarrenten. Ein Antrag, die Kompensation der sinkenden Umwandlungssätze in der zweiten Säule vorzunehmen, hatte keine Chance.
Die Entscheide des Ständerats im Detail:
- Der Ständerat beharrt auf einem Zuschlag auf neue AHV-Renten von monatlich 70 Franken bei gleichzeitiger Erhöhung der Ehepaarrenten von 150 auf 155 Prozent.
- Damit sollen die Einbussen ausgeglichen werden, die bei der Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes entstehen. Finanziert würde der Zuschlag durch 0,3 zusätzliche Lohnprozente.
- Der Ständerat bestätigt das Vorgehen beim Referenzalter 65, beim flexiblen Rentenalter frühestens ab 62 sowie bei den Bestimmungen zur Berechnung der AHV-Rente gemäss Antrag seiner Kommission und folgt damit dem Nationalrat.
- Mit einer gezielten Anpassung des Koordinationsabzugs sollen tiefe und mittlere Einkommen besser versichert werden. Arbeitnehmer müssten schon ab 21 Jahren Pensionskassenbeiträge abgeben, die mit dem Alter steigen. Unterstützt werden sollen erst ab 50-Jährige.
- Der Ständerat lehnt den vom Nationalrat beschlossenen Interventionsmechanismus ab, der zum Referenzalter 67 führen könnte, wenn der AHV-Fonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe fällt. Auch die parallel dazu um 0,4 Prozent angehobene Mehrwertsteuer wird abgelehnt
- Den Bundesbeitrag an die AHV belässt der Ständerat bei 19,55 Prozent. Der Nationalrat will 20 Prozent von der Bundeskasse. Das wären rund 270 Millionen Franken mehr als heute.
- Uneinig sind die Räte auch bei der AHV-Zusatzfinanzierung aus der Mehrwertsteuer. Der Ständerat will 1 Prozentpunkt zusätzlich. «Darunter geht es nicht», warnte auch Bundesrat Alain Berset. Der Nationalrat hatte lediglich 0,6 Prozentpunkte bewilligt, womit der AHV rund 1,4 Milliarden Franken entgingen.
Die Debatte:
SVP und FDP bekämpften das 70-Franken-Modell nicht nur wegen der höheren Lohnkosten, sondern orteten auch einen Rentenausbau, von dem nur Neurentner profitieren würden. Die Vermischung von erster und zweiter Säule eine gesetzgeberische Sünde. Damit konnte die Mehrheit leben.
Wir müssen keinen Schönheitswettbewerb gewinnen, wir müssen eine Volksabstimmung gewinnen.
Das Protokoll
Der Nationalrat hatte den 70-Franken-Zuschlag in der Herbstsession abgelehnt. Er möchte die Versicherten verpflichten, mehr Altersguthaben zu sparen, damit sie bei der Pensionierung gleich hohe Renten bekommen. Nach Berechnung der Verwaltung wäre die Lösung des Nationalrats über den Zeitraum 2018 bis 2030 rund 24 Milliarden Franken teurer als jene des Ständerats.
Die einzige Lösung mit Perspektive und für eine solide Finanzierung ist jene des Ständerats aus erster Lesung.
Die Befürworter in der kleinen Kammer argumentierten, dass das Geld direkt auf dem Alterskonto der Versicherten lande. Mit Zugeständnissen an Ehepaare oder Personen mit tiefen Löhnen versuchten sie auch, die Allianz von CVP und SP aufzubrechen. Vergeblich: Die entsprechenden Minderheitsanträge scheiterten deutlich.
Der weitere Fahrplan:
Der Ständerat diskutierte die Reform der Altersvorsorge nun zum zweiten Mal. In der Frühjahrssession muss sie bereinigt werden. Eile ist geboten, denn Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV von 0,4 Prozent aus. Ab 2018 sollen 0,3 Prozent davon nahtlos für die AHV verwendet werden. Der letztmögliche Abstimmungstermin für die nötige Verfassungsänderung ist der 24. September 2017.