Heute beträgt die CO2-Abgabe 60 Franken pro Tonne oder 16 Rappen pro Liter Heizöl. Der Bundesrat kann die Abgabe auf höchstens 120 Franken erhöhen, falls die Zwischenziele für Brennstoffe nicht erreicht werden. Um die Lenkungswirkung zu verstärken, wollte die Regierung dennoch 84 Franken pro Tonne CO2 gesetzlich verankern.
Über den bundesrätlichen Antrag stimmte der Nationalrat gar nicht erst ab, da ein Antrag für diese Version zurückgezogen wurde. Ein Antrag von rechtsbürgerlicher Seite, dem Bundesrat die Kompetenz zur Erhöhung der Abgabe zu entziehen, fiel durch. Hansjörg Knecht (SVP/AG) monierte vergeblich, die CO2-Abgabe sei wirkungslos und zu einer Steuer geworden, die nur die Wirtschaft schwäche.
Abgelehnt hat der Rat sodann den Vorschlag seiner Kommission, auch auf Strom aus CO2-intensiver Produktion eine CO2-Abgabe zu erheben. Eine «Dreckstromabgabe» sei nicht EU-kompatibel, ein Herkunftsnachweis nicht möglich, argumentierte Karl Vogler (CVP/OW).
Mehr Mittel für Gebäudesanierungen
Einen Schritt zugunsten der Energiewende und gegen rechtsbürgerlichen Widerstand machte der Rat bei den Mitteln aus der CO2-Abgabe für Gebäudesanierungen: Der Maximalbetrag soll von heute 300 Millionen auf 450 Millionen Franken erhöht werden.
Den finanziellen Anreiz für Hauseigentümer zur energietechnischen Sanierung gibt es seit 2010. Ein Drittel der Abgabe wird dafür verwendet, zwei Drittel werden zurückerstattet. Das Geld soll künftig in Form von Globalbeiträgen an die Kantone verteilt werden. Der Nationalrat verankerte zugleich im Gesetz, dass die Mittel nicht nur für Gebäudehüllen-Sanierungen und den Ersatz von Heizungen, sondern auch für Gebäudetechniksanierungen zur Verfügung stehen sollen.
Umstritten war auch, wer Anspruch auf Rückerstattung der CO2-Abgabe haben sollte. Der Rat blieb hier bei der Bundesratsversion: Anspruch auf Rückerstattung haben Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige, sofern sie sich gegenüber dem Bund verpflichten, die Treibhausgasemissionen zu vermindern. Eine rechtsbürgerliche Minderheit plädierte vergeblich dafür, alle Unternehmen und auch Hauseigentümer von der Abgabe zu befreien. «Die CO2-Abgabe würde damit zur Farce», sagte Leuthard.
Umweltfreundlichere Autos
Der Nationalrat will zugleich umweltfreundlichere Autos fördern und verschärfte gemäss Bundesrat die Vorgaben für Autoimporteure: Bis Ende 2020 sollen die CO2-Emissionen von Personenwagen, die erstmals in Verkehr gesetzt werden, auf durchschnittlich 95 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden.
Zudem sollen neu auch für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper solche Grenzwerte festgelegt werden. Die beschlossenen Werte entsprechen den in der EU geltenden Werten.
Mit dem Neuwagen-Flottenziel kann der CO2-Ausstoss bis 2020 um 17 Millionen Tonnen reduziert werden. Importeure, die das Ziel nicht erreichen, müssten Sanktionen zahlen. Die Vorgaben für die Importeure waren 2012 eingeführt worden, für das Jahr 2015 gilt das Ziel von 130 Gramm CO2 pro Kilometer.
Gegen Beschwerdenflut bei Stromprojekten
Ferner schränkte der Nationalrat die Rechtsmittel bei Beschwerden gegen die Planung von Starkstrom- und Schwachstromanlagen ein, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Künftig können damit solche Beschwerden nur noch ans Bundesgericht weitergezogen werden, wenn sich Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung stellen. Der Umbau der Stromversorgung soll damit beschleunigt werden.
Keine Verknüpfung mit Atomausstiegsinitiative
Der Nationalrat koppelte im Weiteren das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 von der Atomausstiegsinitiative der Grünen ab. Das Massnahmenpaket soll nicht als indirekter Gegenvorschlag gelten. Nichts wissen will die grosse Kammer zudem von einem obligatorischen Referendum für die Energievorlage.
Mit der Atomausstiegsinitiative fordern die Grünen, dass Atomkraftwerke nach spätestens 45 Jahren vom Netz gehen. Eine Verknüpfung dieser Vorlage mit der Energiestrategie 2050 hat der Nationalrat nun mit 156 zu 36 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Die Verknüpfung der Vorlagen würde die Umsetzung des Massnahmenpakets nur verzögern, befand die Mehrheit. Trotz Abkoppelung könnten die Initianten ihr Begehren zurückzuziehen, sagte Roger Nordmann (SP/VD) für die Kommission.
Zu diskutieren gab ein Antrag von Walter Wobmann (SVP/SO), der die Gesetzesänderungen im Energiebereich dem obligatorischen Referendum unterstellen wollte. Die grosse Kammer lehnte dies mit 139 zu 54 Stimmen ab.