Das Wichtigste in Kürze
- In der Differenzbereinigung im Nationalrat zum Ausländergesetz, also der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative, haben die Parlamentarier erneut die Klingen gekreuzt.
- In der Differenzbereinigung wurden alle Minderheitsanträge abgelehnt.
- Insgesamt gab es neun Minderheitsanträge, hauptsächlich von der SVP und der CVP.
- Sämtliche Störmanöver der SVP fruchteten in der Debatte nicht.
- Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung am Freitag.
Die Umsetzung der Zuwanderungsinitiative war wohl das letzte Mal Thema im Nationalrat und gab erneut Anlass zu einer umfassenden Auslegeordnung. Die grosse Kammer hatte insgesamt neun Minderheitsanträge, welche dem Vorschlag des Ständerates widersprachen, auszuräumen. Nun muss das Gesetz am Freitag noch durch die Schlussabstimmung.
Vor allem von SVP-Seite wurde die Gelegenheit dazu genutzt, erneut darauf hinzuweisen, dass mit dem Geschäft die Masseneinwanderungsinitiative nicht umgesetzt wird. Der Mehreitsantrag – also das Modell Müller – aus dem Ständerat habe nichts mit dem eigentlichen Anliegen zu tun, erklärte zum Beispiel für die SVP-Fraktion Gregor Rutz (ZH). Denn es müsste die Frage der Zuwanderung und wie die Schweiz diese steuern wolle beantwortet werden.
Wir begehen einen nie dagewesenen Verfassungsbruch.
Die Umsetzungsvorlage bekämpfte die SVP bis zum Schluss. Tatsächlich haben die Räte im Dilemma zwischen Personenfreizügigkeit und Verfassung erstere höher gewichtet. Die nun beschlossene Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative schränkt den freien Personenverkehr mit EU/EFTA-Ländern nicht ein und verstösst damit laut Justizministerin Simonetta Sommaruga nicht gegen das Freizügigkeitsabkommen. Eine Beurteilung durch die EU-Kommission ist noch vor nächster Woche zu erwarten, wie es in Brüssel hiess.
Auch von der CVP-Seite gab es kritische Voten zur Vorlage. So meinte zum Beispiel Marco Romano (CVP/TI), dass man die Realität nicht achte und dass die Kantone und die Wirtschaft mit dem Mehrheitsantrag getäuscht werden.
Sommaruga versteht das Dilemma
Versöhnliche Worte hatte hier die zuständige Bundesrätin Sommaruga. Sie verstehe, in welchen Dilemma die Räte seien: «Sie mussten zwischen der Verfassung oder dem bilateren Weg entscheiden», erklärte die EJPD-Vorsteherin. Dies habe die Gesetzgebung enorm schwierig und unbefriedigend gemacht. Die Räte hätten sich für eine Freizügigkeits-konforme Variante entschieden und mussten sich dafür vom Bundesverfassungsartikel entfernen.
Allen Unkenrufen zum Trotz: Die neun Minderheitsanträge wurden alle abgelehnt und somit kommt es nicht zur Einigungskonferenz. Die Vorlage kann am Freitag zur Schlussabstimmung gelangen.