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Sommaruga am Rednerpult
Legende: Die Argumente der zuständigen Bundesrätin Simmonetta Sommaruga kamen bei der Mehrheit des Nationalrates an. Keystone

Umsetzung der MEI Der Inländervorrang light lebt weiter

In der zweiten Runde der Differenzbereinigung zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative wurden sämtliche Minderheitsanträge abgelehnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Differenzbereinigung im Nationalrat zum Ausländergesetz, also der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative, haben die Parlamentarier erneut die Klingen gekreuzt.
  • In der Differenzbereinigung wurden alle Minderheitsanträge abgelehnt.
  • Insgesamt gab es neun Minderheitsanträge, hauptsächlich von der SVP und der CVP.
  • Sämtliche Störmanöver der SVP fruchteten in der Debatte nicht.
  • Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung am Freitag.

Die Umsetzung der Zuwanderungsinitiative war wohl das letzte Mal Thema im Nationalrat und gab erneut Anlass zu einer umfassenden Auslegeordnung. Die grosse Kammer hatte insgesamt neun Minderheitsanträge, welche dem Vorschlag des Ständerates widersprachen, auszuräumen. Nun muss das Gesetz am Freitag noch durch die Schlussabstimmung.

Vor allem von SVP-Seite wurde die Gelegenheit dazu genutzt, erneut darauf hinzuweisen, dass mit dem Geschäft die Masseneinwanderungsinitiative nicht umgesetzt wird. Der Mehreitsantrag – also das Modell Müller – aus dem Ständerat habe nichts mit dem eigentlichen Anliegen zu tun, erklärte zum Beispiel für die SVP-Fraktion Gregor Rutz (ZH). Denn es müsste die Frage der Zuwanderung und wie die Schweiz diese steuern wolle beantwortet werden.

Wir begehen einen nie dagewesenen Verfassungsbruch.
Autor: Thomas Burgherr Nationalrat SVP/AG

Die Umsetzungsvorlage bekämpfte die SVP bis zum Schluss. Tatsächlich haben die Räte im Dilemma zwischen Personenfreizügigkeit und Verfassung erstere höher gewichtet. Die nun beschlossene Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative schränkt den freien Personenverkehr mit EU/EFTA-Ländern nicht ein und verstösst damit laut Justizministerin Simonetta Sommaruga nicht gegen das Freizügigkeitsabkommen. Eine Beurteilung durch die EU-Kommission ist noch vor nächster Woche zu erwarten, wie es in Brüssel hiess.

Auch von der CVP-Seite gab es kritische Voten zur Vorlage. So meinte zum Beispiel Marco Romano (CVP/TI), dass man die Realität nicht achte und dass die Kantone und die Wirtschaft mit dem Mehrheitsantrag getäuscht werden.

Arbeitsmarkt-Lösung

Die Vorlage konzentriert sich auf eine Vorzugsbehandlung für Stellensuchende, die bei der Arbeitsvermittlung gemeldet sind. In Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen und Wirtschaftsregionen, in welchen die Arbeitslosigkeit über dem Durchschnitt liegt, werden zeitlich befristete Massnahmen zur Förderung von Stellensuchenden ergriffen. Arbeitgeber müssen offene Stellen den Arbeitsämtern melden. Dort stehen die Inserate während einer gewissen Zeit ausschliesslich den gemeldeten Stellensuchenden zur Verfügung.
Die Arbeitsvermittlung stellt den Arbeitgebern zudem die Unterlagen von passenden Bewerbern zu. Diese müssen geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Bewerbungsgespräch oder einer Eignungsabklärung einladen. Das Resultat ist der Arbeitsvermittlung mitzuteilen, muss aber nicht begründet werden. Ausnahmen sind möglich, etwa in Familienunternehmen oder wenn die Stelle mit einer Person besetzt wird, die schon früher für das Unternehmen gearbeitet hat.

Sommaruga versteht das Dilemma

Versöhnliche Worte hatte hier die zuständige Bundesrätin Sommaruga. Sie verstehe, in welchen Dilemma die Räte seien: «Sie mussten zwischen der Verfassung oder dem bilateren Weg entscheiden», erklärte die EJPD-Vorsteherin. Dies habe die Gesetzgebung enorm schwierig und unbefriedigend gemacht. Die Räte hätten sich für eine Freizügigkeits-konforme Variante entschieden und mussten sich dafür vom Bundesverfassungsartikel entfernen.

Allen Unkenrufen zum Trotz: Die neun Minderheitsanträge wurden alle abgelehnt und somit kommt es nicht zur Einigungskonferenz. Die Vorlage kann am Freitag zur Schlussabstimmung gelangen.

Das Dossier Zuwanderung wird aber nicht zu den Akten gelegt

Die Änderung des Ausländergesetzes, die das Parlament nun beschlossen hat, ist nun der erste Schritt zur «schrittweisen Umsetzung» der SVP-Initiative. Die Einigung macht den Weg frei für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien und die Teilnahme der Schweiz an der EU-Forschungszusammenarbeit Horizon 2020.
Weil die Umsetzung dem Zuwanderungsartikel aber nicht gerecht wird, soll in einem nächsten Schritt die Verfassung angepasst werden – das zumindest plant der Bundesrat. Möglicherweise verabschiedet er unmittelbar nach der Schlussabstimmung vom Freitag einen Gegenvorschlag zur Initiative «Raus aus der Sackgasse» (RASA-Initiative).
Je nachdem, wie die Initianten und das Parlament entscheiden, stimmt das Volk im Lauf der nächsten Jahre über die RASA-Initiative, einen direkten Gegenvorschlag oder beides ab. Schon nächstes Jahr würde eine Referendumsabstimmung über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative stattfinden. Die SVP hatte eine Unterschriftensammlung bereits verworfen, die Möglichkeit dann aber doch wieder in Erwägung gezogen.

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