Der Nationalrat lehnt die Durchsetzungsinitiative der SVP klar ab. 131 zu 51 Stimmen lautete das Verdikt.
Einen Teil davon will er jedoch für ungültig erklären. Grund: Die Initiative definiert den Umfang des zwingenden Völkerrechts abschliessend. Dies stehe jedoch keinem einzelnen Staat zu.
Vorlage für Ausschaffungsinitiative
Dennoch will die Grosse Kammer den als gültig anerkannten Teil noch vor der Abstimmung im Strafgesetzbuch umsetzen. Der Text der Durchsetzungsinitiative soll als Vorlage für die Ausschaffungsinitiative gelten.
Diese hatte der Nationalrat zuvor behandelt. Er will sie im Sinn der SVP umsetzen. Mit 104 zu 71 Stimmen bei 6 Enthaltungen stimmte der Rat dem Entwurf seiner Kommission zu. Um dem Volkswillen Genüge zu tun, nimmt er eine Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze in Kauf.
Die Durchsetzungsinitiative listet detailliert auf, bei welchen Delikten ein Ausländer die Schweiz verlassen muss. Einige Abweichungen gab der Nationalrat aber in Auftrag: Weder die Definition des zwingenden Völkerrechts noch den Vorrang der Bestimmungen über die Ausschaffung vor dem Völkerrecht will er ins Gesetz übernehmen.
Dennoch: Der Ausschaffungs-Mechanismus soll im Strafgesetzbuch Eingang finden. Das hat zur Folge, dass der Richter den Landesverweis ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls aussprechen muss, sofern dem Verurteilten im Heimatstaat nicht gerade Verfolgung oder Folter drohen.
Bewusst Grundsatz der Verhältnissmässigkeit verletzt
Dass damit der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt würde, war der Kommission und den bürgerlichen Mitteparteien bewusst. Ihnen ging es aber in erster Linie darum, dem Volkswillen Genüge zu tun. Das Volk habe eine Verletzung von rechtsstaatlichen Prinzipien in Kauf genommen, das müsse respektiert werden, hiess es. Die Verfassung sei ebenfalls vom Volk angenommen worden und müsse auch respektiert werden, forderten dagegen Linke und Grüne – vergeblich.