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Session Heilmittelgesetz: Deklarationspflicht für Rabatte auf Arzneien?

Sollen Pharmafirmen Apothekern und Arztpraxen Rabatte oder andere «Zückerchen» bieten dürfen, um ihre Produkte schmackhaft zu machen? Darüber debattiert der Nationalrat heute. Das Heilmittelgesetz ist erstes Traktandum der laufenden Sondersession.

Eine Ärztin bestellt zum Beispiel ein neues Schmerzmittel und erhält dafür eine zweiwöchige Reise, geschenkt vom Hersteller. Das ist verboten. Doch nicht alle Anreize sind verboten. Zulässig sind sie, wenn sie nicht allzu gross und wenn sie üblich sind oder wenn so die Preise für die Medikamente sinken.

Künftig möchten Bundesrat und Ständerat dieses Anreizverbot mit Ausnahmen für rezeptpflichtige Medikamente beibehalten, verlangen aber, dass Apotheker und Ärztinnen die Anreize deklarieren.

Bei Interpharma, dem Verband der forschenden pharmazeutischen Industrie, sagt Generalsekretär Thomas Cueni dazu: «Das Problem ist, dass, wenn ein Teil unter eine strenge Regel fällt, und der andere nicht, es zu Quertransfers kommt.» Es würden dann Rabatte bei den nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten gewährt, weil man es bei den verschreibungspflichtigen nicht tun dürfe.

Trotz dieser Bedenken hält Cueni den Vorschlag des Ständerates für realistischer als die Lösung, die der Nationalrat vorsieht.

Das Beste für die Patienten

Der Nationalrat möchte nämlich weitergehen und alle Heilmittel einbeziehen, Medikamente, Prothesen und andere Medizinprodukte.

Inzwischen habe der Nationalrat für die Sondersession nachgebessert, sagt Jürg Schlup, Präsident der Ärztevereinigung FMH. Denn Anreize seien wichtig: «Ein Anreiz, günstige Konditionen auszuhandeln, muss aber für Ärzte und Apotheker bestehen bleiben. Wenn niemand mehr günstige Konditionen aushandeln würde, dann würde das System teurer und das wäre nicht im Interesse der Prämienzahler.» Rabatte würden an die Patienten weitergegeben werden.

Die Diskussion über Rabatte geht im Nationalrat weiter. Die Sondersession dauert bis am Donnerstag.

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