Das revidierte Medizinalberufegesetz soll die medizinische Grundversorgung und die Hausarztmedizin in der Schweiz stärken. Mit neuen Ausbildungszielen soll zudem der in der Verfassung verankerten Komplementärmedizin Rechnung getragen werden.
Dies war im Parlament nicht umstritten. Doch in einzelnen Punkten hat nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat Ergänzungen am Gesetz angebracht (siehe Box). Er folgte dabei einmütig den Anträgen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK).
Umstritten war im Nationalrat einzig, ob eine Landessprache beherrschen muss, wer sich ins Medizinalberuferegister eintragen lassen will.
Der Eintrag ist Voraussetzung, um einen universitären Medizinalberuf – etwa Arzt, Tierarzt, Zahnarzt oder Apotheker – ausüben zu können. Die Mehrheit wollte mit ihrem Antrag garantieren, dass auch Spitalärzte in einer Landessprache miteinander und mit den Patienten reden können.
Ausnahme für Mediziner ohne Patienten
Eine Minderheit von FDP und SP lehnte dies mit Rücksicht auf Forscher und hochspezialisierte Ärzte, die keinen oder kaum Kontakt mit Patienten haben, ab. «Eine Landessprache soll Voraussetzung für die Ausübung des Berufes sein, aber nicht für die Eintragung im Register», führte Ignazio Cassis (FDP/TI) aus. In seinen Augen sollen die Sprachkenntnisse erst für die Praxisbewilligung in einem Kanton oder eine Spitalanstellung massgebend sein.
Ich höre immer wieder Klagen von Patienten, dass Ärzte in Zürich kein Deutsch könnten.
Nach Ansicht von Margrit Kessler (GLP/SG), Präsidentin der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz, ist dagegen die Beherrschung einer Landessprache bereits für die Registrierung im Berufsregister zwingend: «Ich höre immer wieder Klagen von Patienten, dass Ärzte in Zürich kein Deutsch könnten.»
Ständerat wegen Differenz am Zug
Auch für Gesundheitsminister Alain Berset ist klar, dass Ärzte eine Landessprache beherrschen müssten. Wenn es um das Vorschreiben der notwendigen Kompetenzen gehe, müsse man aber den Spitälern vertrauen, sagte er.
Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat das neue Medizinalberufegesetz gutgeheissen. Der Entschied fiel mit 190 zu 0 Stimmen. Die Vorlage geht aber nochmals zurück in den Ständerat. Er soll entscheiden, ob im Gesetz festgeschrieben werden soll, dass Ärzte für ihren Berufsregistereintrag eine Landessprache beherrschen müssen.