Ein generelles Widerrufsrecht für Käufe im Internet ist im Parlament nicht mehrheitsfähig. Bei der zweiten Beratung hat auch der Ständerat eine Regelung, wie sie in der EU gilt, abgelehnt. Das weitere Schicksal der Vorlage, mit dem die Konsumentenrechte gestärkt werden sollten, ist in der Schwebe.
Noch im Juni hatte der Ständerat beschlossen, dass für Käufe im Internet oder per Telefon ein allgemeines Widerrufsrecht gelten soll. Käuferinnen und Käufer hätten damit das Recht, die bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken. In der EU gilt ein solches Widerrufsrecht seit Mitte dieses Jahres.
Der Nationalrat lehnte dies in der Herbstession ab. Anders als bei Haustürgeschäften oder beim Telefonverkauf könne der Käufer im Internet nicht überrumpelt werden, ein Widerrufsrecht sei daher nicht angebracht, befand die Mehrheit. So argumentierten auch die Gegner im Ständerat.
Auch Unternehmen schützen
Die Konsumenten dürften nicht einseitig geschützt werden, die Unternehmen brauchten ebenfalls einen gewissen Schutz, sagte Felix Gutzwiller (FDP/ZH). Er verwies auf so genannte «Zalando-Partys» für welche extra Kleider bestellt und danach getragen an den Absender zurückgeschickt würden. Ausserdem gebe es keinen Grund, jeden «Unsinn» mitzumachen, den die EU beschliesse, sagte Gutzwiller.
Thomas Minder (parteilos/SH) wies auf die vielen vorgesehenen Ausnahmen hin. Das Rückgaberecht würde ohnehin fast nur noch für die Kleiderbranche gelten, und dort gebe es bereits ein Rückgaberecht. Es brauche keinen staatlichen Zwang. «Überlassen wir das Thema dem freien Markt», sagte Minder.
Retour an Kommission
Kommissionssprecher Claude Janiak (SP/BL) und auch Justizministerin Simonetta Sommaruga hielten dagegen, dass sich Telefon- und Internetkäufe heute kaum mehr voneinander abgrenzen liessen. Ein Rückgaberecht allein für den Telefonhandel mute altmodisch an, sagte Sommaruga, und Janiak mahnte, ein «Gesetz für das 21. Jahrhundert» zu machen.
Vergeblich: Mit 24 zu 17 Stimmen schwenkte die kleine Kammer auf die Linie des Nationalrats ein. Weil es sich um eine zentrale Bestimmung der Vorlage handelt, wies sie der Ständerat anschliessend zur erneuten Beratung an die Kommission zurück. Wie es danach weitergeht, ist offen. Janiak regte an, der ganzen Vorlage ein «schickliches Begräbnis» zu bereiten.