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Booking.com & Co. Kleine Kammer möchte Vertragsfesseln lockern

Der Ständerat will Schweizer Hoteliers von der Bestpreis-Pflicht im Internet befreien – gegen den Willen des Bundesrats.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Ständerat hat eine Motion von Pirmin Bischof angenommen, die ein «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» fordert.
  • Es geht dabei um Verträge, die den Hotels eine Bestpreis-Garantie vorschreiben. Das heisst, diese dürfen den Zimmerpreis der Plattform auf ihrer eigenen Webseite nicht unterbieten.
  • Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion empfohlen. Nun ist der Nationalrat am Zug.

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Der Ständerat will so genannte enge Preisparitätsklauseln verbieten. Diese Klauseln verpflichten die Hotels, auf ihrer eigenen Internetseite den Preis auf einer oder mehreren Buchungsplattformen nicht zu unterbieten. Die kleine Kammer hat eine entsprechende Motion mit 34 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.

Buchungsplattformen böten zwar Erleichterungen, sagte Motionär und Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Doch mit ihrer Marktmacht könnten sie die Preispolitik der Hotels massiv einschränken. Sie könnten zum Beispiel, wenn das Haus nicht ausgebucht sei, im Internet keine Rabatte anbieten.

Nachbarländer schon einen Schritt weiter

Laut Bischof haben mehrere Nachbarländer die Klausel bereits verboten oder sind daran, dies zu tun. Die direkten Konkurrenten der Schweizer Hotels erhielten damit einen Wettbewerbsvorteil. Ruedi Noser (FDP/ZH) stellte sich als einziges Mitglied der Kommission gegen die Motion. Hotels hätten durchaus Spielraum bei den Preisen. So müssten sie nicht alle Zimmer auf einer Buchungsplattform anbieten. Und auch Buchungen von Gästen via Telefon oder E-Mail dürften bevorzugt werden.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Seiner Meinung nach schützt das Kartellgesetz den Wettbewerb ausreichend. Und bei einer unzulässigen Einschränkung könne die Wettbewerbskommission eingreifen. Das nächste Wort hat nun der Nationalrat.

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