Ein Rückgaberecht gilt bereits bei Haustürgeschäften. Künftig soll nun auch im Internet oder am Telefon bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben werden können. Der Ständerat möchte damit die Konsumenten besser schützen.
Die Mehrheit Rechtskommission argumentierte damit, dass man diese Ware vorher nicht anschauen könne. Kommissionssprecher Claude Janiak (SP/BL) sprach gar von einem «Überrumpelungseffekt» beim sogenannten Fernabsatzgeschäft – wenn ein Kaufvertrag geschlossen wird, ohne dass sich Käufer und Verkäufer treffen.
«Wer die Taste drückt, trägt die Verantwortung»
Es bestehe deshalb ein Schutzbedürfnis. Er fordert eine Bedenkfrist und die Möglichkeit, einen Kaufvertrag – analog zum EU-Recht – in dieser Zeit zu widerrufen.
Justizministerin Simonetta Sommaruga ist auch für die Schliessung dieser Lücke im Obligationenrecht: «Es besteht die Gefahr, dass Kunden Waren voreilig und ungeprüft kaufen.» Um dem Handel dennoch Rechnung zu tragen, seien Ausnahmen geschaffen worden, etwa dort, wo der Widerruf nicht praktikabel oder zu aufwändig ist.
Der parteilose Schaffhauser Thomas Minder legte sich für die Minderheit im Rat ins Zeug. Er sei für Konsumentenschutz, «aber es ist nicht Aufgabe des Staates, zu regeln, wann ein Unternehmen ein Produkt zurücknehmen muss». Der Markt würde das regeln. Der Käufer, der auf die Eingabetaste drücke, trage die Verantwortung.
Rückgaberecht schafft Informations-Gleichgewicht
Dem widersprach Raphaël Comte (FDP/NE). Der Kunde suche sich im Netz zwar die Produkte selber aus. Oft entspreche die gelieferte Ware aber nicht der vermeintlich bestellten. Es herrsche eine «Informations-Asymmetrie» zwischen dem Konsumenten und dem Anbieter. Das Rückgaberecht würde somit ein Gleichgewicht schaffen.
Der Rat stimmte der Vorlage schliesslich mit 24 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Als nächstes wird sich der Nationalrat mit der Vorlage befassen.