Mit der Dublin-III-Verordnung will die EU schnellere und fairere Asylverfahren durchsetzen. Konkret bedeutet das, dass eine Ausschaffungshaft nur noch bei Gefahr des Untertauchens angeordnet werden darf. Dabei wird auch die maximal zulässige Dauer der Haft verkürzt. Bisher betrug sie im gesamten Verfahren 18 Monate. Neu sind für die Vorbereitungshaft sieben Wochen und für die Ausschaffungshaft sechs Wochen vorgesehen.
Ansprechperson für Minderjährige
Der Bundesrat schlägt gestützt auf die Vernehmlassung zudem die Einführung einer Haft wegen unkooperativen Verhaltens von zusätzlich sechs Wochen vor. Diese Haft soll verhindern, dass sich ein schlechtes Verhalten auszahlt und eine Dublin-Überstellung nicht stattfinden kann. Vor allem diese «Renitenzhaft» gab im Rat zu diskutieren.
Francine John-Calame (Grüne/NE) machte geltend, dass diese Haft über die Vorgaben der EU hinausgehe. Dass sich jemand einer Überstellung in einen Dublin-Staat widersetze, genüge nicht für eine Haft. Walter Müller (FDP/SG) dagegen sprach von einer Kompensation für die gemäss den EU-Vorgaben verkürzte Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft.
Mit der neuen Verordnung sollen auch die Rückübernahmen effizienter durchgeführt werden können. Die Anfrage für eine Rückübernahme muss neu innert zwei Monaten erfolgen. Bisher lag die Frist bei drei Monaten. Eine weitere Anpassung betrifft die Schutzvorschriften für Minderjährige, die sich alleine in der Schweiz aufhalten. Ihnen muss neu eine Vertrauensperson zur Seite gestellt werden, welche ihre Interessen während des gesamten Verfahrens vertritt.
Behörden statt Richter als Graue Eminenz
Vor allem der SVP ist diese Betreuung für Minderjährige ein Dorn im Auge. Christoph Mörgeli (SVP/ZH) sagte in der Debatte, dass Minderjährige mit Betreuung sowieso aufgenommen würden. Und dann komme man auf die Idee, dass Minderjährige nicht alleine in der Schweiz leben könnten – und die Eltern würden nachgezogen. Auch bei der Ausschaffungshaft müsse man beim bestehenden Recht verbleiben.
Anders sieht dies die SP-Fraktion. Ihr gehen die neuen Bestimmungen zur Ausschaffungshaft der Schweiz gar zu weit. Die Vorgaben der EU seien ausreichend. Claudia Friedl (SP/SG) erklärt, so eine wichtige Entscheidung wie ein Freiheitsentzug müsse mündlich von einem Richter angeordnet werden und nicht von einer Bundes- oder Kantonsverwaltung.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga will davon nichts wissen. Das schriftliche Verfahren habe sich bewährt. Es gebe keinen Grund, von dieser Praxis abzuweichen.
Jetzt ist es an der kleinen Kammer
Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament auch die Botschaft zur neuen Eurodac-Verordnung. Eurodac ist eine europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken. Künftig sollen Daten von anerkannten Flüchtlingen abrufbar und gekennzeichnet sein. So kann einfacher abgeklärt werden, ob eine Person bereits in einem anderen Dublin-Staat als Flüchtling anerkannt worden ist.
Der Nationalrat hiess die Änderungen im Asyl- und im Ausländergesetz mit 132 gegen 52 Stimmen gut. Stillschweigend genehmigte er danach die für die Übernahme von neuen Regelungen für die Datenbank Eurodac nötigen Anpassungen im Asyl- und im Ausländergesetz. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.