Der Nationalrat schwenkt nach einer zweiten Lesung auf den Kurs zum Ständerat ein. Demnach soll die Schweiz illegale Gelder auch dann einziehen dürfen, wenn die Verjährung von Straftaten eines Diktatoren eingetreten ist. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.
Verjährung gefährdet Potentatengelder-Gesetz
Bei der Frage der Verjährung folgte der Nationalrat mit 120 zu 62 Stimmen dem Vorschlag des Ständerats. Alle Parteien mit Ausnahme der SVP stimmten gegen eine Verjährung.
Die SVP hatte beantragt, am ersten Beschluss des Nationalrats vom vergangenen Juni festzuhalten. Die anderen Parteien liessen sich jedoch vom Argument von Ständerat und Bundesrat überzeugen, wonach der Bund bei einer Verjährung unter Umständen illegale Gelder an Potentaten zurückgeben müsste, weil die Verfahren so lange gedauert haben.
«Die Verjährung darf nicht dazu führen, dass das Ziel eines Gesetzes ernsthaft gefährdet wird», sagte Karl Vogler (CSP/OW). Beim vorliegenden Gesetz sei aber genau dies der Fall.
Schwieriger Nachweis einer Beteiligung
Wie in der vorberatenden Kommission wollte nur noch die SVP den Kreis auf «nahestehende beteiligte Personen» beschränken, die erkennbar dazu Hilfe leisteten, unrechtmässig erworbene Vermögensdelikte dieser Personen zu halten.
Der Zusatz «beteiligte» fällt nun aber weg. Die Mehrheit argumentierte, mit dem Zusatz sei die Formulierung unklar und weiche von der gängigen Definition ab, wie sie bereits im Gesetz gegen Geldwäscherei geregelt ist.
Damit wird das Potentatengelder-Gesetz praktisch so verabschiedet, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Dieses erlaubt es, Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht zu erheben, um gesperrte Vermögenswerte einzuziehen.
Die Lieferung von Bankdaten soll ausdrücklich verboten werden, wenn die staatlichen Strukturen im Herkunftsland versagen oder die Übermittlung eine Gefahr für das Leben der betroffenen Personen darstellt.
Damit schränkt das Parlament eine Neuerung des Gesetzesentwurfes des Bundesrats ein. Dieser hatte vorgeschlagen, dass der Bund Bankinformationen schon vor einem Rechtshilfegesuch an den Herkunftsstaat übermitteln darf. Aus seiner Sicht kann damit ein Verfahren beschleunigt werden oder unter Umständen erst ins Rollen kommen.
Fehler von früher korrigieren
Das neue Gesetz fasst im Wesentlichen die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und die vom Bundesrat gestützt auf seine aussenpolitische Kompetenz angewendete Praxis in einem Erlass zusammen. In den vergangenen 15 Jahren konnte die Schweiz so rund 1,8 Milliarden Franken an Herkunftsstaaten zurückerstatten.