Jede Person in der Schweiz soll die Möglichkeit erhalten, ihre medizinischen Daten über ein elektronisches Patientendossier medizinischen Fachpersonen zugänglich zu machen. Der Bundesrat hat dem Parlament ein entsprechendes Gesetz unterbreitet.
Im Grundsatz war die Einführung des elektronischen Patientendossiers in beiden Kammern nicht umstritten. Der Nationalrat hat diese als Zweitrat denn auch mit 171 zu 4 Stimmen bei 11 Enthaltungen gutgeheissen.
Der Ständerat hat der Vorlage bereits in der letzten Sommersession zugestimmt. Dabei setzte er – wie der Bundesrat – auf eine «doppelte Freiwilligkeit» seitens des Patienten und des Arztes. Der Nationalrat hat sich nun aber für strengere Regeln ausgesprochen: Er will sämtliche Leistungserbringer zum Mitmachen verpflichten.
Ärzte könnten Referendum ergreifen
Alle Ärzte, Apotheker, aber auch Hebammen und Physiotherapeuten müssten demnach das elektronische Patientendossier anbieten. Wer sich weigere, müsse mit Sanktionen rechnen. Nur die Patienten sollen gemäss der grossen Kammer frei entscheiden können, ob sie eine Sammlung von Gesundheitsdaten anlegen wollen.
Kritiker warnten vergebens, dass die Umsetzung der Vorlage mit diesem Beteiligungszwang verzögert werde. Es drohe ein Referendum der Ärzteschaft.
Gesundheitsminister Alain Berset sagte, dass es keine Vorschriften brauche, das elektronische Patientendossier werde sich ohnehin durchsetzen. Er verwies auch darauf, dass deren Einführung in einigen Kantonen bereits weit fortgeschritten sei. Es sei höchste Zeit für ein Rahmengesetz auf Bundesebene.