In der Schweiz sterben jährlich 100 Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein neues Organ erhalten. Die Anzahl von Organspendern ist hierzulande so tief wie kaum in einem anderen Land in Europa.
Nur zwölf von einer Million Einwohnern sind Organspender – in Ländern wie Spanien, Österreich, Frankreich oder Italien liegt die Spenderate etwa doppelt so hoch.
Datenschutz geht vor
Um diesen Zustand zu ändern, hatte Luc Barthassat (CVP/GE) im Juni 2007 eine Motion deponiert. Die Bereitschaft zum Organspenden soll entweder im Pass, auf der Identitätskarte oder auf dem Führerausweis vermerkt werden. Der Nationalrat stimmte dem Vorstoss im Sommer 2009 knapp mit 69 zu 65 Stimmen zu. Im Ständerat wurde jetzt das Begehren knapp mit 14 zu 12 Stimmen abgelehnt.
Der Appell von Liliane Maury Pasquier (SP/GE), es müsse angesichts des Mangels an verfügbaren Organen alles unternommen werden, um die Schweizer Bevölkerung für Organspenden zu sensibilisieren, ging ins Leere. Argumente wie die schwierige Abänderbarkeit, der Datenschutz, die Verfügbarkeit der Dokumente oder auch die Möglichkeit der Willensänderung überwogen beim Entscheid des Ständerates.
«Amtliche Dokumente ungeeignet»
«Amtliche Dokumente sind für einen entsprechenden Verweis schlicht und einfach nicht geeignet», erklärte Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Sie verwies auf die neue Versichertenkarte, auf welcher ein Verweis vermerkt werden könne.
Kommissionssprecherin Christine Egerszegi verwies zudem auf die laufenden Arbeiten am elektronischen Patientendossier. In diesem Rahmen könne eine sinnvolle Lösung für das wichtige Anliegen gefunden werden.
Derzeit wird das Anliegen der Organspende im Parlament umfassend im Rahmen der Revision des Transplantationsgesetzes debattiert. Ende November hat der Ständerat als Erstrat die automatische Organspende, die sogenannte Widerspruchslösung, abgelehnt. Dafür setzt er auf den Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen».