Mit dem Zusatzprotokoll Nr. 15 soll der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entlastet werden. Die wichtigste Änderung: Neu soll in der Präambel der EMRK ausdrücklich das Subsidiaritätsprinzip verankert werden.
EGMR als letzte Instanz
Subsidiarität bedeutet, dass in erster Linie die Vertragsstaaten für die Einhaltung und Umsetzung der EMRK verantwortlich sind. Der EGMR legt die Menschenrechtskonvention in letzter Instanz aus und schützt Personen, deren Rechte und Freiheiten innerstaatlich nicht beachtet werden. Er kommt erst dann zum Zug, wenn nationale Gerichte bei der Sicherung der Menschenrechte versagen.
Das bringe nichts, damit werde bloss die gängige Praxis festgeschrieben, kritisierte Lukas Reimann (SVP/SG). Das Problem seien die «ausufernden Urteile über alle möglichen Lebensbereiche.» Die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Schweiz müssten wieder hergestellt werden.
Widerstand der SVP sorgt für Stirnrunzeln
Die SVP wollte den Rat dazu bringen, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Zum anderen wollte sie den Bundesrat beauftragen, sich für ein Zusatzprotokoll einzusetzen, welches als oberste und verbindliche Rechtsquelle die jeweiligen Verfassungen der Nationen festsetzt.
Bei den anderen Fraktionen stiess der Widerstand der SVP auf Unverständnis. Es entbehre nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet die SVP gegen die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips sei, stellte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) fest. Zu erklären sei dies nur mit grundsätzlichen Vorbehalten der SVP gegenüber der Menschenrechtskonvention.
«Werte, die auch die unseren sind»
Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigte sich überrascht, dass ausgerechnet jene, die stets das forderten, was nun in der EMRK verankert werde, die Änderungen ablehnten. Diese lägen im Interesse der Schweiz. Weiter betonte die Bundespräsidentin, es gehe in der Menschenrechtskonvention um «Werte, die auch die unseren sind».
Der Rat lehnte die Anträge der SVP ab und sprach sich mit 136 zu 46 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Genehmigung aus. Stimmt auch der Ständerat zu, kann die Schweiz das Zusatzprotokoll Nr. 15 ratifizieren.