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Session Ständerat bewilligt den Kohäsionsbeitrag an Kroatien

Aussenminister Didier Burkhalter und APK-Präsident Felix Gutzwiller machten sich in der kleinen Kammer dafür stark, dass die Schweiz einen Beitrag von 45 Millionen Franken an das jüngste EU-Mitglied Kroatien leistet. Sie stiessen damit auf offene Ohren.

Der Ständerat ist einverstanden mit dem Kohäsionsbeitrag von 45 Millionen Franken an Kroatien. Mit dem Geld soll bis Ende Mai 2017 die gesellschaftliche und wirtschaftliche Modernisierung im jüngsten EU-Land unterstützt werden.

Mit 39 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess der Ständerat den Kredit als Erstrat gut. Er folgte dabei der Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission (APK). Deren Präsident Felix Gutzwiller (FDP/ZH) sagte, das Engagement für Kroatien orientiere sich an der Praxis der Schweiz gegenüber den anderen neuen EU-Mitgliedsländern.

Thomas Minder (parteilos/SH) wollte nicht auf die Vorlage eintreten, erhielt aber für seinen Antrag keine Unterstützung. Diesen wollte er als Sistierung, nicht als Ablehnung verstanden wissen: Den Beitrag an Kroatien jetzt zu bewilligen, sei taktisch unklug, zumal die EU Verhandlungen über den freien Personenverkehr ablehne, sagte er.

«Wir strecken die Hand aus mit 45 Millionen Franken darin. Doch man wird uns in Brüssel den ganzen Arm einziehen», gab Minder zu bedenken. Spreche die Schweiz den Beitrag an Kroatien, würde sie klein beigeben, ohne den geringsten Vorteil zu erhalten. Nötig sei eine Gesamtlösung mit der EU, keine Einzelaktion.

Bundesrat will sein Versprechen einlösen

Aussenminister Didier Burkhalter wies darauf hin, dass die Schweiz als Drittstaat auf den Konsens aller 28 EU-Staaten angewiesen sei, sowohl für das Eröffnen von Verhandlungen als auch für eine Einigung. «Die Schweizer Politik muss deshalb glaubwürdig sein und darf nicht als diskriminierend empfunden werden.»

Mit dem Antrag ans Parlament, einen Kohäsionsbeitrag an Kroatien zu leisten, erfüllt der Bundesrat ein Versprechen, das er der EU Ende April gegeben hatte. Damals ging es darum, die nach dem Ja zur SVP-Masseneinwanderungsinitiative blockierten Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zu institutionellen Fragen und verschiedene andere Dossiers wieder in Gang zu bringen.

In eigener Kompetenz beschloss der Bundesrat, das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien zwar nicht zu unterzeichnen, Kroaten aber wie vorgesehen zum Schweizer Arbeitsmarkt zuzulassen.

Gleichzeitig bestätigte er gegenüber der EU, dem Parlament einen Kohäsionsbeitrag an Kroatien von 45 Millionen Franken zu beantragen. Die gesetzliche Grundlage für dieses Engagement ist das Bundesgesetz zur Ostzusammenarbeit. Dieses wurde im November 2006 vom Volk genehmigt.

Die Schweiz leistet insgesamt rund 1,25 Milliarden Franken an Erweiterungsbeiträgen an zwölf neue EU-Mitgliedstaaten – mit Kroatien wären es dann rund 1,3 Milliarden. Kroatien ist seit dem 1. Juli 2013 EU-Mitglied.

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