Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen: Der Ständerat hiess das Nachrichtendienstgesetz in der Gesamtabstimmung mit 32 gegen fünf Stimmen aus dem rot-grünen Lager bei zwei Enthaltungen gut.
Schon letzten Donnerstag hatte der Rat sich mit den Kompetenzen des Nachrichtendienstes befasst. In einem zweiten Teil diskutierte er über die Aufsicht über den Dienst. Er beschloss dabei strengere Regeln als der Nationalrat.
Ja zu unabhängiger Aufsichtsinstanz
Der Ständerat nahm eine selbstständige, unabhängige Aufsichtsinstanz ins Gesetz auf. Ihre Aufgabe: prüfen, ob der Nachrichtendienst rechtmässig, zweckmässig und wirksam handelt. Der Nationalrat hatte den Antrag für eine neue Instanz abgelehnt.
Der Bundesrat hatte zunächst vorgeschlagen, dass weiterhin das Verteidigungsdepartement die Tätigkeit des Nachrichtendienstes überprüfen soll. Departementsvorsteher Ueli Maurer erklärte sich aber schliesslich damit einverstanden, das Anliegen zu prüfen.
Ständerat schafft weitere Differenzen
Eine weitere Differenz zum Nationalrat schuf der Ständerat beim Öffentlichkeitsprinzip. Er folgte einer Minderheit, die beantragt hatte, die gesamte Tätigkeit des Nachrichtendienstes von diesem Prinzip auszunehmen. So sollen Dokumente des Nachrichtendienstes künftig nicht mehr zugänglich sein – so wie dies bereits bei der Schweizerischen Nationalbank und bei der Finanzaufsicht Finma der Fall ist.
Den vom Nationalrat eingebauten Artikel, wonach der Bundesrat extremistische und terroristische Gruppen verbieten darf, hiess der Ständerat gut. Anders als der Nationalrat will er aber, dass ein Organisationsverbot rechtlich angefochten werden kann. Der Nationalrat hatte das Gesetz in der Frühjahrssession mit wenigen Änderungen gutgeheissen – gegen den Willen von Grünen, SP und Grünliberalen.
Die Grünen haben bereits ein Referendum angekündigt. Zuerst wird sich die grosse Kammer aber noch ein weiteres Mal mit der Vorlage befassen müssen.