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Unternehmenssteuerreform III angenommen
Aus Tagesschau vom 17.03.2016.
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Session Unternehmenssteuern: Bürgerliche setzen sich durch

Die Furcht vor Abwanderung von Firmen war zu gross: Der Nationalrat beschloss mit deutlicher Mehrheit weitere Steuerentlastungen für Firmen. Die Kantone, die mit Blick auf die Reform hohe Einbussen befürchten, gewannen etwas Luft. Ihr Anteil an der Bundessteuer soll steigen.

Die Furcht, dass Firmen nach der Aufgabe von kantonalen Steuerpriviliegien abwandern würden, war zu gross: Der Nationalrat brachte – dank einer bürgerlichen Mehrheit – diverse neue Steuererleichterungen für Firmen auf den Weg. Mit 138 zu 52 wurde die Unternehmenssteuerreform III in der Schlussabstimmung angenommen. Dagegen stimmten SP und Grüne.

In einem Punkt nahm der Nationalrat indes etwas Tempo aus der Reform. Er legte den Vorschlag seiner Wirtschaftskommisison auf Eis, auch die Emissonsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen. Die Wirtschaftskommission soll dieses Projekt nun gesondert behandeln. Namentlich dann, wenn sie die Abschaffung aller Stempelsteuern diskutiert.

Mögliche Steuerersparnisse gedeckelt

Schon gestern hat die grosse Kammer Massnahmen beschlossen, um Unternehmen im Land zu behalten: neue kantonale steuerliche Privilegien für Erträge auf geistigem Eigentum (Patentboxen), entsprechende Zugeständnisse bei Forschungs- und Entwicklungskosten und die Möglichkeit steuerlicher Abzüge auf dem theoretischen Zins für überschüssiges Eigenkapital.

Im buchstäblich letzten Moment hat der Nationalrat zudem ein grösseres Steuerschlupfloch identifiziert und gestopft. Es geht um die Aufdeckung stiller Reserven bei Aufhebung des kantonalen Steuerstatus. Der Nationalrat hat beschlossen, die dabei möglichen Steuerersparnisse zu deckeln. Zusammen mit der Patentbox, dem Forschungsabzug und der zinsbereinigten Gewinnsteuer darf die Steuerersparnis maximal 80 Prozent betragen.

Pocht auf die Glaubwürdigkeit der Vorlage: Markus Ritter (CVP/SG).
Legende: Pocht auf die Glaubwürdigkeit der Vorlage: Markus Ritter (CVP/SG). Keystone

Ohne diese Obergrenze könnten unter Umständen sehr hohe Beträge zum Abzug gebracht werden, sagte Markus Ritter (CVP/SG). Wegen möglicher Verlustvorträge würden die Unternehmen darum während vieler Jahre keine Steuern zahlen. «Diese Begrenzung ist sehr wichtig für die Glaubwürdigkeit der Vorlage», sagte Ritter.

Kantone mit mehr Spielraum

Auch erst am Donnerstag hat der Nationalrat über den Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer entschieden. Er beschloss, den Kantonen 20,5 Prozent der direkten Bundessteuer (statt wie bisher 17 Prozent) zukommen lassen – wobei dies dem Vorschlag des Bundesrats entspricht.

Der kantonale Anteil an der Bundessteuer stand deshalb zur Debatte, weil vor allem die Kantone im Zuge der Unternehmenssteuerreform einen finanziellen Aderlass befürchten. Mit dem neuen Anteil sollen sie mehr Spielraum erhalten um die Gewinnsteuer zu senken – damit sie die Einbussen abfedern können, die ihnen aufgrund der abzuschaffenden Steuerprivilegien entstehen.

Referendum ist (noch) nicht nötig

Grundsätzlich stand das Ausmass der steuertechnischen Ersatzmassnahmen im Fokus der über zwei Tage dauernden Diskussion. Geht es nach den Bürgerlichen, sind für den Bund Mindereinnahmen von 1,5 Milliarden Franken zu verkraften. Die Linke sieht dies anders und hat in der Debatte die rote Linie bei 500 Millionen Franken gezogen – und in dieser Angelegenheit mit einem Referendum gedroht.

Soche Schritte muss die Linke im Moment aber noch nicht einleiten. Die Unternehmenssteuerreform III geht nun nämlich noch einmal an den Ständerat zurück. Zumal weniger bürgerlich geprägt als der Nationalrat, dürfte dieser die Vorlage wieder etwas entschlacken.

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